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üble Nachrede

Verfasst: 21.10.2018, 00:20
von coralle
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Re: üble Nachrede

Verfasst: 21.10.2018, 12:24
von Heron
Wenn Sie einen Sachverhalt wegen des Tatbestands der üblen Nachrede nach § 111 StGB zur Anzeige bringen wollen, wird diese Anzeige von der Strafverfolgungsbehörde nicht weiter verfolgt, da es sich um ein Privatanklagedelikt handelt, bei dem Sie bei Gericht Privatanklage erheben müssen. Ob eine Privatanklage bzw. eine Geltendmachung Ihrer vermuteten Schadenersatzansprüche auf dem Zivilrechtsweg aussichtsreich wäre, besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt.

Allenfalls käme auch Verleumdung nach § 297 StGB in Betracht, wobei dieser Tatbestand voraussetzt, dass die betroffene Person wissentlich falsch verdächtigt und der Gefahr behördlicher Verfolgung ausgesetzt wurde.

Re: üble Nachrede

Verfasst: 30.10.2018, 10:33
von monamino
Geht es um Verleumdung? Warum sind dort nur Punkte bei TE?

Re: üble Nachrede

Verfasst: 02.03.2023, 03:02
von Hobby-Jurist
Hat wer ein Musterformular für eine Privatanklage?

Re: üble Nachrede

Verfasst: 02.03.2023, 03:25
von alles2
Von mir aus das hier, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie es aussehen könnte:

https://b.ds.at/2010/09/26/100925%20Sachverhaltsdarstellung%20Verhetzung%20FPO-Comic%20v2.doc

Zum Schluss und bei Bedarf sowas wie ein "Ich schließe mich dem Verfahren als Privatbeteiligter an."

Re: üble Nachrede

Verfasst: 03.03.2023, 02:00
von Hobby-Jurist
Hallo !
Danke zuerst für die Antworten, aber es geht nicht um den Schadenersatz und den Zivilweg. Es geht ums Strafrecht. In einer Privatanklage übernimmt der Ankläger die Rolle des Staatsanwaltes, das bedeutet es muss auch die Form passen. Es muss eine Art Strafantrag und eine Anklageschrift geben. Auch eine Strafhöhe denke ich muss ich fordern. Deswegen......Hat irgendwer ein Muster ? Ich muss auch die Beweise vorlegen. Es ist eben ein Strafverfahren. Nur ohne Staatsanwalt und ohne Ermittlungesverfahren. Das ist formell sicher anders als im Zivilverfahren und an formelle Bedürfnisse gebunden.

Re: üble Nachrede

Verfasst: 03.03.2023, 09:22
von alles2
Ich weiß nicht, was Du gelesen hast und welche Vorstellungen Du mit Dir trägst. Aber bei der Referenz geht es um Verhetzung nach § 283 StGB. Also Strafrecht! Im Zuge eines solchen Verfahrens kann auch über Schadensersatzansprüche oder den Verweis auf den Zivilrechtsweg entschieden werden. Die Form muss gar nicht passen, weil es keine gibt. Es muss ersichtlich sein, dass es um eine Sachverhaltsdarstellung geht, in der man alles anbringt, was man an Beweisen hat. Alles andere, auch was davon relevant ist, überlässt man schön der Staatsanwaltschaft, die eben weitere Ermittlungen aufnehmen und es in artgerechter Form an das Gericht herantragen kann. Das wäre ja noch schöner, wenn Privatpersonen gegenüber der StA auf eine Strafhöhe hinwirken dürften. Also ich möchte nicht wissen, was Du von wem erfahren hast oder welche Dokus über eine fiktive Realität von einem privat-rechtlichen Sender reingezogen wurden!