Welche Rechte hat man bei mangelhaften Türzargen?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
KarinS33
Beiträge: 11
Registriert: 16.03.2018, 11:37

Welche Rechte hat man bei mangelhaften Türzargen?

Beitrag von KarinS33 » 16.10.2018, 16:26

Hallo Community!
Im Zuge meiner Wohnungsrenovierung habe ich entdeckt dass die Türzargen die ich mir erst vor 1 Monat neu machen habe lassen einen Defekt aufweisen. Daher habe ich mir dann bei einer anderen Firma neue Türzargen montieren lassen.
Jetzt wollte ich nachfragen ob ich die Mehrkosten eventuell von der anderen Firma einklagen könnte?



Harald Zoeller
Beiträge: 4
Registriert: 09.10.2018, 15:13

Re: Welche Rechte hat man bei mangelhaften Türzargen?

Beitrag von Harald Zoeller » 16.10.2018, 16:29

hallo Katrin!
Das dürfte vermutlich schwierig werden das du die Mehrkosten von der anderen Firma einklagen kannst. Die erste Firma wird sich vermutlich abputzen und sich darauf ausreden dass die Türzargen zum Zeitpunkt des Einbaus in Ordnung waren. Selbst wenn dir jemand bestätigt das die Türzargen mangelhaft waren steht dann immer noch Aussage gegen Aussage.

Georgius
Beiträge: 7
Registriert: 22.10.2018, 21:59

Re: Welche Rechte hat man bei mangelhaften Türzargen?

Beitrag von Georgius » 24.10.2018, 17:40

In meinen Augen war es ein Fehler eine amdere Firma zu beauftragen. Man hätte der Firma eine Möglichkeit des nachbesserns geben müssen. Das müßte über die Gewährleistung laufen. Die ist nach meinem Wissen bei fest eingebauten Gegenständen sogar deutlich länger.

Bei einem Monat müßte auch die Beweislastumkehr schlagend werden.

Erst wenn sich die Firma weigert oder den Schaden nicht beheben kann sollte man, in meinen Augen, nach Begutachtung durch einen Sachverständigen eine andere Firma beauftragen.

Ob sich das in diesem Fall auszahlt ist eine Frage
Juristisch interessierter Laie

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: alles2 und 63 Gäste