Hey Leute,
kurze frage für jemanden der mit dem Waffengesetz vertraut ist. Wenn jemand in Besitz eines Waffenpasses ist, darf er ja eine Waffe,verdeckt oder nicht, am Körper tragen. Meine Frage dazu, was wenn ein Unternehmen das Mitführen von Waffen verbietet, steht der Waffenpass da drüber oder nicht? wie schaut es aus für Angestellte und Kunden? Darf das Unternehmen, die ÖBB, zB das auch für Kunden verbieten?
Vielen Dank und liebe Grüße
Waffenpass vs AGB
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 75 Gäste