Schadenersatz oder Rückabwicklung Kaufvertrag Eigentumswohnung
Verfasst: 15.10.2018, 15:53
Hallo Leute,
Habe am 06.2018 gemeinsam mit meiner Frau eine Eigentumswohnung gekauft (Privat, Baujahr 1976), in der wir zuvor schon 3 Jahre auf Miete lebten.
Vor den Kauf mussten wir feststellen das eine Wand zum Nachbarn (sein Bad) relativ hellhörig ist, aber es störte uns nicht. Dies haben wir beim Kauf schon vorher gewusst und haben uns damit abgefunden das wir evtl. eine Vorsatzschale errichten.
Bezüglich dieser Wand wurde auch nichts im Kaufvertrag vermerkt.
Da es jetzt einen Bewohner wechsel bei den Nachbarn gab, der auch öfters etwas lauter ist. Mussten wir mit erschrecken feststellen das nicht nur diese Wand betroffen ist, sondern die ganzen Wände zum Nachbarn.
Laut einen Bekannten wurde beim Umbau bzw. Teilungen der Wohnungen 2012 der Schallschutz nicht berücksichtigt. Trennwände sind nur ~10cm Dick!
Laut Rücksprache mit Baubehörde wurde den vorherigen Eigentümer den auch die Wohnung nebenan noch gehört, beim Umbau ein entsprechender Schallschutz vorgeschrieben.
Da im Kaufvertrag die die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, gibt es hierfür noch ein Recht auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages?
MfG.
Hannes
Habe am 06.2018 gemeinsam mit meiner Frau eine Eigentumswohnung gekauft (Privat, Baujahr 1976), in der wir zuvor schon 3 Jahre auf Miete lebten.
Vor den Kauf mussten wir feststellen das eine Wand zum Nachbarn (sein Bad) relativ hellhörig ist, aber es störte uns nicht. Dies haben wir beim Kauf schon vorher gewusst und haben uns damit abgefunden das wir evtl. eine Vorsatzschale errichten.
Bezüglich dieser Wand wurde auch nichts im Kaufvertrag vermerkt.
Da es jetzt einen Bewohner wechsel bei den Nachbarn gab, der auch öfters etwas lauter ist. Mussten wir mit erschrecken feststellen das nicht nur diese Wand betroffen ist, sondern die ganzen Wände zum Nachbarn.
Laut einen Bekannten wurde beim Umbau bzw. Teilungen der Wohnungen 2012 der Schallschutz nicht berücksichtigt. Trennwände sind nur ~10cm Dick!
Laut Rücksprache mit Baubehörde wurde den vorherigen Eigentümer den auch die Wohnung nebenan noch gehört, beim Umbau ein entsprechender Schallschutz vorgeschrieben.
Da im Kaufvertrag die die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, gibt es hierfür noch ein Recht auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages?
MfG.
Hannes