Zivildienstgesetz - Waffenverbot
Verfasst: 05.10.2018, 19:22
Liebes Forum,
ich habe erst vor wenigen Jahren meinen Zivildienst beendet und unterliege damit dem 15 jährigen Waffenverbot.
Aus dem Grund des Sportschießens würde ich gerne mein Waffenverbot aufheben lassen und in weiterer Folge einen Antrag auf einen Waffenschein einreichen.
Nun bin ich falsch vorgegangen und habe den Antrag gleich eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, mit der Begründes des Zivildienstgesetzes Paragraph 5
und ich bekam einen Bescheid der Landespolizeidirektion.
Ich legte Beschwerde ein, es ging an das Verwaltungsgericht, welche mangelhaft war.
Da ich hier Begriffen hatte falsch vorgegangen zu sein reichte ich keine Ergänzung ein.
Nun reichte ich bei der Landespolizei das Ansuchen auf Aufhebung des Waffenverbot ein und legte meine Mitgliedschaft im Sportschützenverein bei.
Ein Beschluss vom Verwaltungsgericht kam, dass mein Waffenverbot aufrecht bleibt und Bezog sich laut Aktnummer auf mein erstes Ansuchen.
Nach langer Wartezeit erkundigte ich mich bei der Landespolizei, ob mein Antrag schon bearbeitet sei.
Ich bekam unfreundlich gesagt, dass ebenso dieses Ansuchen mit dem Beschluss erledigt ist.
Nun bekam ich heute per RSA meinen Antrag auf den Waffenschein retourniert und ein Beschluss bezüglich meines ersten Schreiben, dass ein Waffenverbot aufrecht bleibt.
Meine Frage ist, kann ich, bzw. solch ich nun nochmals ein Ansuchen auf Erlass des Waffenverbot Schreiben?
Wie solch ich die Formulierung wählen?
Soll ich mich auf mein bereits eingereichtes Ansuchen beziehen oder wirkt das eher kontraproduktiv?
Ist es normal, dass selbst bei der Behörde chaotische Systeme vorherrschen, empfinde ich das nur so, oder sind die Behörden doch sogar mit ihren Abläufen im Recht?
ich habe erst vor wenigen Jahren meinen Zivildienst beendet und unterliege damit dem 15 jährigen Waffenverbot.
Aus dem Grund des Sportschießens würde ich gerne mein Waffenverbot aufheben lassen und in weiterer Folge einen Antrag auf einen Waffenschein einreichen.
Nun bin ich falsch vorgegangen und habe den Antrag gleich eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, mit der Begründes des Zivildienstgesetzes Paragraph 5
und ich bekam einen Bescheid der Landespolizeidirektion.
Ich legte Beschwerde ein, es ging an das Verwaltungsgericht, welche mangelhaft war.
Da ich hier Begriffen hatte falsch vorgegangen zu sein reichte ich keine Ergänzung ein.
Nun reichte ich bei der Landespolizei das Ansuchen auf Aufhebung des Waffenverbot ein und legte meine Mitgliedschaft im Sportschützenverein bei.
Ein Beschluss vom Verwaltungsgericht kam, dass mein Waffenverbot aufrecht bleibt und Bezog sich laut Aktnummer auf mein erstes Ansuchen.
Nach langer Wartezeit erkundigte ich mich bei der Landespolizei, ob mein Antrag schon bearbeitet sei.
Ich bekam unfreundlich gesagt, dass ebenso dieses Ansuchen mit dem Beschluss erledigt ist.
Nun bekam ich heute per RSA meinen Antrag auf den Waffenschein retourniert und ein Beschluss bezüglich meines ersten Schreiben, dass ein Waffenverbot aufrecht bleibt.
Meine Frage ist, kann ich, bzw. solch ich nun nochmals ein Ansuchen auf Erlass des Waffenverbot Schreiben?
Wie solch ich die Formulierung wählen?
Soll ich mich auf mein bereits eingereichtes Ansuchen beziehen oder wirkt das eher kontraproduktiv?
Ist es normal, dass selbst bei der Behörde chaotische Systeme vorherrschen, empfinde ich das nur so, oder sind die Behörden doch sogar mit ihren Abläufen im Recht?