Zivildienstgesetz - Waffenverbot

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Sandmann
Beiträge: 3
Registriert: 05.10.2018, 18:40

Zivildienstgesetz - Waffenverbot

Beitrag von Sandmann » 05.10.2018, 19:22

Liebes Forum,
ich habe erst vor wenigen Jahren meinen Zivildienst beendet und unterliege damit dem 15 jährigen Waffenverbot.

Aus dem Grund des Sportschießens würde ich gerne mein Waffenverbot aufheben lassen und in weiterer Folge einen Antrag auf einen Waffenschein einreichen.

Nun bin ich falsch vorgegangen und habe den Antrag gleich eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, mit der Begründes des Zivildienstgesetzes Paragraph 5
und ich bekam einen Bescheid der Landespolizeidirektion.

Ich legte Beschwerde ein, es ging an das Verwaltungsgericht, welche mangelhaft war.
Da ich hier Begriffen hatte falsch vorgegangen zu sein reichte ich keine Ergänzung ein.

Nun reichte ich bei der Landespolizei das Ansuchen auf Aufhebung des Waffenverbot ein und legte meine Mitgliedschaft im Sportschützenverein bei.

Ein Beschluss vom Verwaltungsgericht kam, dass mein Waffenverbot aufrecht bleibt und Bezog sich laut Aktnummer auf mein erstes Ansuchen.

Nach langer Wartezeit erkundigte ich mich bei der Landespolizei, ob mein Antrag schon bearbeitet sei.
Ich bekam unfreundlich gesagt, dass ebenso dieses Ansuchen mit dem Beschluss erledigt ist.

Nun bekam ich heute per RSA meinen Antrag auf den Waffenschein retourniert und ein Beschluss bezüglich meines ersten Schreiben, dass ein Waffenverbot aufrecht bleibt.

Meine Frage ist, kann ich, bzw. solch ich nun nochmals ein Ansuchen auf Erlass des Waffenverbot Schreiben?

Wie solch ich die Formulierung wählen?
Soll ich mich auf mein bereits eingereichtes Ansuchen beziehen oder wirkt das eher kontraproduktiv?

Ist es normal, dass selbst bei der Behörde chaotische Systeme vorherrschen, empfinde ich das nur so, oder sind die Behörden doch sogar mit ihren Abläufen im Recht?



Sandmann
Beiträge: 3
Registriert: 05.10.2018, 18:40

Re: Zivildienstgesetz - Waffenverbot

Beitrag von Sandmann » 07.10.2018, 11:31

Ich habe es nochmals zusammengefasst

Kurze Historie:
27.04.: Antrag von mir auf eine Waffenbesitzkarte
14.05. Ergänzungsansuchen (Landespolizei)
25.05. Schreiben von mir inkl. Beitrittserklärung des Sportschützenvereins
07.06. 1 Bescheid; Ablehnung (Landespolizei)
07.06. Beschwerde von mir
25.06.: Ansuchen auf die Aufhebung des Waffenverbots
09.07 Ergänzungsansuchen (Verwaltungsgericht) => keine Reaktion von mir, da ich wusste, dass ich falsch Vorgegangen bin
30.08 Beschluss (Verwaltungsgericht)
26.09. & 28.09: Telefonat mit der Landespolizei bezüglich meines Ansuchen vom 25.06; Referat 4; Herrn Mag. X
=> mein Ansuchen vom 25.06 soll laut ihm bereits im Beschluss des Verwaltungsgericht berücksichtigt und abgelehnt
worden sein
27.09.: 2 Bescheid; Zurückweisung Antrag (Landespolizei)

Calli
Beiträge: 12
Registriert: 05.10.2018, 15:18

Re: Zivildienstgesetz - Waffenverbot

Beitrag von Calli » 08.10.2018, 09:58

Oh das klingt sehr kompliziert. Woher weißt du denn überhaupt dass es grundsätzlich möglich ist das Waffenverbot für so etwas aufheben zu lassen?
LG Calli

Sandmann
Beiträge: 3
Registriert: 05.10.2018, 18:40

Re: Zivildienstgesetz - Waffenverbot

Beitrag von Sandmann » 08.10.2018, 14:41

Danke schon mal für die Antwort.

Ja, laut Zivildienstgesetz Par. 5 ist es möglich,
wenn man z.B. Sportschütze ist.
(5) Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 137 Gäste