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Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 11:31
von Jusliner85
Sehr geehrtes Publikum!

Ein Mieter der nach unterschriebener Kündigung nicht auszieht bei einem nicht voll MRG Objekt, stellt nach wie vor sein Kfz auf den Parkplatz, während parallel die Delogierung schon läuft.

Im Vertrag habe ich geschrieben: Parkplatz ... prekaristisch zur Verfügung gestellt.

Kann ich sein Kfz abschleppen lassen obwohl der Prozess bezüglich Wohnung noch andauert?

Und muss die Polizei das Kfz für mich gratis abschleppen lassen und wenn er es holt muss er bezahlen oder entstehen für den Besitzer immer Vorkosten?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 11:48
von jansia
ich würde erstmal das kfz nicht abschleppen lassen, sprich doch erstmal mit dem besitzer und sag ihm, dass es nicht geht wenn er die berechtigung denoch dafür hat wird er dir das sagen/zeigen

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 12:40
von Das_Pseudonym
Und muss die Polizei das Kfz für mich gratis abschleppen lassen und wenn er es holt muss er bezahlen oder entstehen für den Besitzer immer Vorkosten?
Wenn die Polizei der meinung ist es ist falsch geparkt dann wird es abgeschleppt. :?

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 16:41
von Jusliner85
Ja es steht aber auf meinem Grund bzw. Parkplatz wo es nur mich stört.

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 17:21
von Das_Pseudonym
Wiederrechtlich?

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 17:51
von Jusliner85
Ja weil der Vertrag gekündigt wurde wo er prekaristisch zur Verfügung gestellt wurde.

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 18:46
von Heron
Enthält die Räumungsklage auch das Begehren auf Räumung des Garagenplatzes? Wie stellen Sie sich das Abschleppen-Lassen vor? Ein privates Abschleppunternehmen wird sich - wissend, dass eine eigenmächtige Räumung schadenersatzpflichtig machen kann - nicht so einfach darauf einlassen bzw. nur auf Ihre Kosten.

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 21:38
von Jusliner85
Der Mietvertrag wurde gekündigt aber der Mieter will nicht auszuziehen und gibt die Schlüssel nicht her.

Und im Vertrag steht der Garagenplatz wurde prekaristisch zur Verfügung gestellt, aber der hat ja keinen gültigen Vertrag mehr und belagert Wohnung und Parkplatz.

Ich stelle es mir so vor, dass ich 133 anrufe und die machen meinen Parkplatz frei auf Steuergeld und regressieren dann beim Autobesitzer.

Alles andere wäre doch Enteignung?

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 21:42
von Das_Pseudonym
Wenn es gerechtfertigt ist kümmert sich die Behörde darum das das Auto von deinen Grund verschwindet. :wink:
Ich sehe halt eher schwarz wenn du es nicht gut genug begründen kannst.

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 23:02
von Heron
Es gibt in diesem Fall keine gesetzliche Grundlage für ein Einschreiten der Behörde oder Polizei. Eine Räumung des Parkplatzes können Sie nur im Wege einer Räumungsexektion auf Grundlage eines Räumungstitels erwirken.
Widersetzt sich der Prekarist bei Widerruf des Prekariums dem Räumungsbegehren, kann der Sachbesitzer diese Besitzanmaßung mittels Besitzstörungsklage zurückweisen (die Besitzstörungsklage verschafft aber keinen Räumungstitel).

Re: Auto abschleppen lassen Kostenpflicht

Verfasst: 04.10.2018, 23:55
von Jusliner85
Das heißt ich darf grundsätzlich nicht einmal einen Abschleppdienst rufen, wenn jemand auf meinem Parkplatz steht, sondern muss immer zuerst Besitzstörungsklage einbringen?