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Wohnrecht von Gattin gefordert

Verfasst: 02.10.2018, 09:32
von fra
Wir sind 21 Jahre zusammen nd 11 Jahre verheiratet. Bei unserer Heirat ist meine Frau in mein Haus gezogen, dessen Alleineigentümer ich bin. Als Absicherung für Sie habe ich auf die Heirat bestanden.

Nun will meine Frau plötzlich zumindest ein lebenslängliches Wohnrecht, was für mich im Scheidungsfall zu einem Problem wird. Was soll ich tun?

Re: Wohnrecht von Gattin gefordert

Verfasst: 02.10.2018, 10:07
von jansia
Vor gericht, hol dir einen anwalt der sich damit auskennt

Re: Wohnrecht von Gattin gefordert

Verfasst: 02.10.2018, 19:10
von Heron
Zur Information, folgende Regelungen führen zur Absicherung des Ehegatten, der nicht Eigentümer der Ehewohnung ist:

- Bei aufrechter Ehe sind Sie zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet. Sie müssen auch im Rahmen Ihrer Kräfte den Erhalt der Wohnmöglichkeit sichern. Ein Rauswurf der Gattin aus der gemeinsamen Wohnung würde eine schwere Eheverfehlung bedeuten.
- Im Fall Ihres Todes erhält die Gattin im Rahmen des sog. gesetzlichen Vorausvermächtnisses des Ehegatten die zum Haushalt gehörenden beweglichen Sachen und das Recht die gemeinsame Ehewohnung weiter zu benützen (§ 745 ABGB).
- Im Scheidungsfall sind unterschiedliche Folgen möglich. Unter Umständen ist auch das in Ihrem Eigentum stehende Haus in die Aufteilung einzubeziehen (§ 82 Abs 2 EheG).