Unterschrift mit Sprachproblemen (GIS)
Verfasst: 01.10.2018, 17:14
Kurz: Ist eine Unterschrift gültig, wenn diese auf einem Dokument platziert wird, welches der Unterzeichner nicht lesen kann, da er der Sprache nicht mächtig ist?
Lang:
Die <hier Schimpfworte einfügen> GIS kam vorbei und fragte meine Frau, ob es Rundfunksempfangsgeräte gäbe. Sie verneinte dies, da wir nur Computermonitore haben. Daraufhin bat der Herr sie, das zu unterschreiben - blöd nur, sie spricht Deutsch nicht unbedingt gut, und wusste nicht, dass sie damit ein Gerät, welches gar nicht existiert, anmeldet. Stutzig wurde sie dann, als er sie nach der IBAN fragte - weswegen sie mich hinzuholte, ich fragte ihn, warum er eine IBAN braucht wenn es doch gar keine Geräte gäbe - er wandte sich ab und fragte nur, ob der Nachbar zu Hause sei. Dass meine Frau etwas unterschrieb fand ich erst heraus, als die Post was vorbeibrachte...
Ist eine Unterschrift gültig, welche unter diesen Voraussetzungen (Dokument für den Unterzeichner nicht lesbar, dachte, es sei was anderes) getätigt wurde? Bzw. gültig schon, aber wie leicht anfechtbar, zB. als Irrtum?
Darf die GIS Gebühren verlangen für ein Gerät, das es nicht gibt, selbst wenn die Unterschrift gültig wäre?
Müssen sie eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen akzeptieren? (da "es gab nie ein Gerät" keine gültige Antwort im Abmeldeformular ist)
Lang:
Die <hier Schimpfworte einfügen> GIS kam vorbei und fragte meine Frau, ob es Rundfunksempfangsgeräte gäbe. Sie verneinte dies, da wir nur Computermonitore haben. Daraufhin bat der Herr sie, das zu unterschreiben - blöd nur, sie spricht Deutsch nicht unbedingt gut, und wusste nicht, dass sie damit ein Gerät, welches gar nicht existiert, anmeldet. Stutzig wurde sie dann, als er sie nach der IBAN fragte - weswegen sie mich hinzuholte, ich fragte ihn, warum er eine IBAN braucht wenn es doch gar keine Geräte gäbe - er wandte sich ab und fragte nur, ob der Nachbar zu Hause sei. Dass meine Frau etwas unterschrieb fand ich erst heraus, als die Post was vorbeibrachte...
Ist eine Unterschrift gültig, welche unter diesen Voraussetzungen (Dokument für den Unterzeichner nicht lesbar, dachte, es sei was anderes) getätigt wurde? Bzw. gültig schon, aber wie leicht anfechtbar, zB. als Irrtum?
Darf die GIS Gebühren verlangen für ein Gerät, das es nicht gibt, selbst wenn die Unterschrift gültig wäre?
Müssen sie eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen akzeptieren? (da "es gab nie ein Gerät" keine gültige Antwort im Abmeldeformular ist)