Hallo liebe Leute.
Angenommen ich möchte Glückskekse und ähnliches (abgepackte Lebensmittel)in meiner Freizeit im öffentliichen Raum verkaufen. Ohne Verkaufsstand quasi aus dem Rucksack
welche rechtlichen Vorschriften gilt es zu beachten?
welche Genehmigugen brauche ich dafür?
Vielen Dank
verkauf von glückskeksen auf der strasse im Park
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- Registriert: 30.09.2018, 14:30
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