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Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 10:56
von Jusliner85
Sehr geehrtes Publikum!

Angenommen man hat eine Bemessungsgrundlage für die Pension (Asvg) von sagen wir 2000€, wie viel muss man brutto wie lang verdient haben?

Also wie kommt man vom Bruttogehalt auf die Bemessungsgrundlage?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 11:28
von JohnHannibalSmith
Hallo, du meinst eine Bruttopension von 2.000 pro Monat oder?

Die APG Pension wird prinzipiell so berechnet (bzw. die Gutschrift am Pensionskonto): Jahresbrutto x 1,78%

Beispiel: 2.500 pro Monat x 14 = 35.000 x 1,78% = 623 Pension pro Jahr / 14 = 44,50 Pension pro Monat für 1 Einzahlungsjahr. Das ganze mal 45 Jahre = 2.002,50 Bruttopension pro Monat (ohne jährliche Aufwertung berechnet, da auf die Schnelle zu komplex).

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 12:17
von Jusliner85
Danke! Das Pensionskonto hat mit der Vorsorgekasse grundsätzlich nichts zu tun oder?

Also wird 1,78% vom Jahresbruttogehalt da eingezahlt aufs Konto und dann mal 45 ist die Pension?

Die HB ist etwa 5200 Euro. Bedeutet das jemand der 3700 brutto verdient bekommt dann x 14 × 1,78% × 45 = 4200 brutto Höchstpension?

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 12:32
von JohnHannibalSmith
Richtig, die Vorsorgekasse (Valida, Bonus, VBV und wie sie alle heißen) betrifft die Abfertigung neu. Das Pensionskonto ist von der PVA (kannst den aktuellen Stand unter meineSV abfragen;über FinanzOnline).

Bei 3.700 Bruttoverdienst: 3.700x14x1,78%=922,04 Jahrespension pro Einzahlungsjahr. Unter der Annahme dass du 45 Jahre arbeitest sind es dann 41.491,80 und monatlich dann 2.963,70. Die Pensionsgrundlagen bekommt die PVA über die jährliche Beitragsgrundlagenmeldung (ab nächstem Jahr dann monatlich).

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 13:39
von Jusliner85
Und 3296€ brutto wäre dann die absolut höchste Asvg Pension egal wie viel man verdient mit egal wie vielen Dienstverhältnissen?

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 16:21
von JohnHannibalSmith
Die PV ist mit der Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt (meines Wissens nach), da ja keine Beträge über der HBGL an den Hauptverband übermittelt werden. Die zu viel entrichteten Beiträge bei mehreren Dienstverhältnissen werden meines Wissens nach spätestens bei der Pension zurückbezahlt (oder doch früher auf Antrag?).

Angenommen du würdest seit 16 immer die HBGL verdienen und bist männlich und arbeitest bis 65 dann hast du 49 einzahlungsjahre. Dann wäre das eine Pension von rund 4.530 pro Monat.

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 17:22
von Jusliner85

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 18:04
von JohnHannibalSmith
Müsste ich morgen mal in meinen Unterlagen im Büro ansehen (ich glaube, dass das Altrecht ist), möglicherweise ist die Pension gedeckelt.

Ich geb dir Bescheid.

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 30.09.2018, 18:48
von Jusliner85
Ok danke!

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 01.10.2018, 18:43
von JohnHannibalSmith
Ich hab leider noch nichts gefunden aber ich bin noch dran ;D

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 02.10.2018, 17:37
von JohnHannibalSmith
Ich finde leider absolut nichts dazu in meinen Unterlagen aber hier meine eigene Einschätzung: das Altrecht wurde im ASVG geregelt (deshalb auch ASVG Höchstpension), die Neufälle werden hingegen im APG (allgemeines Pensionsgesetz) geregelt. Da die Pension im Neurecht aufgrund der Kontogutschrift berechnet wird, gibt es mE eigentlich nur die Höchstbemessungsgrundlage als „Deckelung“.

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 03.10.2018, 11:48
von Jusliner85
Na sowas? Ein Vorteil für die Asvg Versicherten? Danke für die Bemühungen.

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 03.10.2018, 11:55
von JohnHannibalSmith
Wo siehst du denn einen Vorteil bei ASVG Pensionisten? Beim APG kannst du höhere Pensionen rausbekommen.

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 03.10.2018, 12:29
von Jusliner85
Ich meinte im Vergleich zu den anderen Versicherungen. Normal wird der Asvg Versicherte ja immer nur benachteiligt.

Re: Bemessungsgrundlage Pension Bruttogehalt

Verfasst: 03.10.2018, 15:17
von JohnHannibalSmith
Ist beim GSVG Versicherten aber genau gleich (im Neurecht zumindest), dort gibts dann auch das Pendionskonto, nur dass deine endgültige Beitragsgrundlage dann aufgrund des Einkommens festgelegt wird.