Schenkungsvertrag-Kosten vor positiver Nachricht des Landes
Verfasst: 29.09.2018, 17:22
Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
ich bin gerade dabei meiner Gattin die Hälfte meiner Eigentumswohnung zu schenken. Dazu waren wir beim Notar und haben einen Schenkungsvertrag erstellt und ich habe ihn unterschrieben.
Nun kommt dieser zur Landesregierung, da es sich um eine vom Land geförderte Eigentumswohnung handelt.
Nun müßte ich die Kosten für den Schenkungsvertrag schon bezahlen (>€ 2000), obwohl wir noch keinen positiven Bescheid der Landesregierung erhalten haben.
Meine Frau erfüllt meiner Meinung die Kriterien, jedoch meine Frage ist, was wäre, wenn die Landesregierung einen negativen Bescheid für die Schenkung liefert?
Ist nicht der Notar der "Fachmann", der wissen muss ob die Kriterien meiner Frau erfüllt sind?
Kann ich bei einem negativen Bescheid der Landesregierung und es zu keiner Schenkung kommt, das Honorar für den Notar zurück fordern?
Danke für Ihre Antworten und schönen Tag noch
ich bin gerade dabei meiner Gattin die Hälfte meiner Eigentumswohnung zu schenken. Dazu waren wir beim Notar und haben einen Schenkungsvertrag erstellt und ich habe ihn unterschrieben.
Nun kommt dieser zur Landesregierung, da es sich um eine vom Land geförderte Eigentumswohnung handelt.
Nun müßte ich die Kosten für den Schenkungsvertrag schon bezahlen (>€ 2000), obwohl wir noch keinen positiven Bescheid der Landesregierung erhalten haben.
Meine Frau erfüllt meiner Meinung die Kriterien, jedoch meine Frage ist, was wäre, wenn die Landesregierung einen negativen Bescheid für die Schenkung liefert?
Ist nicht der Notar der "Fachmann", der wissen muss ob die Kriterien meiner Frau erfüllt sind?
Kann ich bei einem negativen Bescheid der Landesregierung und es zu keiner Schenkung kommt, das Honorar für den Notar zurück fordern?
Danke für Ihre Antworten und schönen Tag noch