Schenkungsvertrag-Kosten vor positiver Nachricht des Landes

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Weissa41
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Schenkungsvertrag-Kosten vor positiver Nachricht des Landes

Beitrag von Weissa41 » 29.09.2018, 17:22

Sehr geehrte Mitglieder des Forums,

ich bin gerade dabei meiner Gattin die Hälfte meiner Eigentumswohnung zu schenken. Dazu waren wir beim Notar und haben einen Schenkungsvertrag erstellt und ich habe ihn unterschrieben.
Nun kommt dieser zur Landesregierung, da es sich um eine vom Land geförderte Eigentumswohnung handelt.
Nun müßte ich die Kosten für den Schenkungsvertrag schon bezahlen (>€ 2000), obwohl wir noch keinen positiven Bescheid der Landesregierung erhalten haben.
Meine Frau erfüllt meiner Meinung die Kriterien, jedoch meine Frage ist, was wäre, wenn die Landesregierung einen negativen Bescheid für die Schenkung liefert?
Ist nicht der Notar der "Fachmann", der wissen muss ob die Kriterien meiner Frau erfüllt sind?

Kann ich bei einem negativen Bescheid der Landesregierung und es zu keiner Schenkung kommt, das Honorar für den Notar zurück fordern?

Danke für Ihre Antworten und schönen Tag noch



MG
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Re: Schenkungsvertrag-Kosten vor positiver Nachricht des Landes

Beitrag von MG » 01.10.2018, 08:00

Je nach den Landesgesetzen kann es erforderlich sein, einen beglaubigt unterfertigten Vertrag zur Genehmigung vorzulegen. Der Vertragserrichter (Notar/Rechtsanwalt) kann zwar im Vorfeld die Voraussetzungen prüfen, ob eine Genehmigung zu erwarten ist, die endgültige Entscheidung liegt aber beim Land.

Sollte die Genehmigung versagt werden, weil der Vertragserrichter die Voraussetzungen falsch beurteilt hat, dann wird man wohl seinen Honoraranspruch weitestgehend verneinen. Sollte aber die Genehmigung versagt werden, weil die Informationen des Mandanten unrichtig waren, dann hätte dies keinen Einfluss auf den Honoraranspruch des Vertragserrichters.

mfG
RA Michael Gruner
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Weissa41
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Re: Schenkungsvertrag-Kosten vor positiver Nachricht des Landes

Beitrag von Weissa41 » 02.10.2018, 20:02

Sehr geehrter Herr Grüner,

Recht herzlichen Dank für Ihre Information.

Mit freundlichen Grüßen

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