Einbruchsdiebstahl während Notfall u. geschlossenem Rollladen

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Stega87
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Einbruchsdiebstahl während Notfall u. geschlossenem Rollladen

Beitrag von Stega87 » 27.09.2018, 09:55

Hallo alle,

meine Tante musste aufgrund eines Notfalls mit ihrer Mutter schnell ins Spital fahren und konnte somit nicht mehr alle Fenster schließen. Nachdem rund 2 Std. vergangen waren, kam sie nach Hause und stellte fest, dass eingebrochen wurde.

Bei ihr wurde in dieser Zeit eingebrochen und Schmuck/Münzen im Wert von mehreren Tausend Euro gestohlen (teilweise freiliegend, teilweise im Schrank versperrt).

Der Einbruch fand über das gekippte Schlafzimmerfenster im Erdgeschoss statt, welches jedoch durch einen heruntergelassenen Rollladen bis auf 5cm unten verdeckt war.

Die Niederösterreichische Versicherung lies einen Sachverständigen kommen, der das Fenster bei geöffneten Rollladen zwar öffnen konnten, aber bei fast geschlossenem keine Chance hat, in das Innere zu gelangen.
Die Versicherung hat die Bezahlung des Schadens jedoch abgelehnt und verweist auf das geöffnete Fenster. Von dem Rollladen ist keine Rede.
Meine Tante strebte eine Klage über Ihre Rechtsschutzversicherung an, diese ist jedoch auch bei der NV und lehnte die Vertretung ab.

Ich weiß, dass ein gekipptes Fenster bereits durch den OGH als fahrlässig anerkannt ist. Meiner Meinung nach gibt es hier aber zwei mildernde Umstände
- fast geschlossener Rollladen
- plötzliche Abwesenheit aufgrund des Notfalls

Wir überlegen jetzt eine Klage, welche privat finanziert wird.

Was sagt ihr? Seht ihr da eine Chance oder ist eine Klage zwecklos?

DANKE vorab für jegliche Hinweise, Tipps und Ratschläge.



Lilie
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Re: Einbruchsdiebstahl während Notfall u. geschlossenem Rollladen

Beitrag von Lilie » 27.09.2018, 11:49

Meine Meinung: Ja! versucht die klage durchzuführen

MG
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Re: Einbruchsdiebstahl während Notfall u. geschlossenem Rollladen

Beitrag von MG » 27.09.2018, 16:10

Wenn der Sv bei dem fast geschlossenen Rollladen nicht "einbrechen" konnte, wie hat es dann der Einbrecher gemacht? Das ist die entscheidende Frage, nämlich ob die Obliegenheitsverletzung, also der Verstoß gegen die Verpflichtung, Türen und Fenster zu schließen, den Einbruch ermöglicht hat.

Entscheidend ist auch, ob es - im rechtlichen Sinn - dann überhaupt ein "Einbruch" war!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Das_Pseudonym
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Re: Einbruchsdiebstahl während Notfall u. geschlossenem Rollladen

Beitrag von Das_Pseudonym » 27.09.2018, 22:57

Wie sieht es aus wenn man eine Türe 2x absperren kann (also 2x das Schloss umdrehen) und nur 1x abgesperrt wurde?

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