Einbruch
Verfasst: 25.09.2018, 21:49
Ich habe eine Frage bezüglich schulfremden Veranstaltungen!
In der neuen Mittelschule befindet sich eine große Turnhalle, in der auch der Turnverein tätig ist und mehrere kleinere Räume unter anderem auch eine Kraftkammer, in der der Judoverein und Turnverein ein gemeinsames nutzrecht haben. Die Kraftkammer befindet sich im Kellerbereich, die mit einer steilen Böschung von etwa 2 bis 3m von der Straße getrennt wird, die Böschung beinhaltet seit Bau des Schulgebäudes ein Art "Trampelpfad". Wir steigen immer übers Fenster zu, da es für 10 Personen nur 1 Schlüssel für den Haupteingang gibt. Da wegen der Lage der Räumlichkeit kein Handy-Empfang vorhanden ist und genau die eine Person mit dem Schlüssel sich bereits in der Räumlichkeit befindet, haben wir keine andere Wahl, als über die Böschung durchs Fenster in die Kraftkammer "einzusteigen". Denn immerhin wird das Fenster für uns von innen geöffnet, durch den Schlüsselbesitzer. Außerdem wird die Räumlichkeit nie vor 18:00 besucht, liegt das somit im Aufgabenbereich der Direktorin, denn diese hat uns mit einer Anzeige verwarnt, dass es nicht erlaubt sei die Kraftkammer übers Fenster zu betreten, da sie den Sachverhalt anscheinend unter einen Einbruch subsumiert.... Wir hätten bereits probiert, mit ihr ordentlich und höflich eine gute Lösung herauszufinden, aber keine Chance. Die Direktorin, drohte uns nur mit einer Anzeige und der Polizei, falls sie uns nochmal sehen sollten. Ich denke wir sind komplett im Recht, da es weder Sachbeschädigung noch einen anderen Nachteil für die Schule gibt. Oder wie seht ihr das? (Wir sind alle volljährig)
Danke für eure Hilfe!
In der neuen Mittelschule befindet sich eine große Turnhalle, in der auch der Turnverein tätig ist und mehrere kleinere Räume unter anderem auch eine Kraftkammer, in der der Judoverein und Turnverein ein gemeinsames nutzrecht haben. Die Kraftkammer befindet sich im Kellerbereich, die mit einer steilen Böschung von etwa 2 bis 3m von der Straße getrennt wird, die Böschung beinhaltet seit Bau des Schulgebäudes ein Art "Trampelpfad". Wir steigen immer übers Fenster zu, da es für 10 Personen nur 1 Schlüssel für den Haupteingang gibt. Da wegen der Lage der Räumlichkeit kein Handy-Empfang vorhanden ist und genau die eine Person mit dem Schlüssel sich bereits in der Räumlichkeit befindet, haben wir keine andere Wahl, als über die Böschung durchs Fenster in die Kraftkammer "einzusteigen". Denn immerhin wird das Fenster für uns von innen geöffnet, durch den Schlüsselbesitzer. Außerdem wird die Räumlichkeit nie vor 18:00 besucht, liegt das somit im Aufgabenbereich der Direktorin, denn diese hat uns mit einer Anzeige verwarnt, dass es nicht erlaubt sei die Kraftkammer übers Fenster zu betreten, da sie den Sachverhalt anscheinend unter einen Einbruch subsumiert.... Wir hätten bereits probiert, mit ihr ordentlich und höflich eine gute Lösung herauszufinden, aber keine Chance. Die Direktorin, drohte uns nur mit einer Anzeige und der Polizei, falls sie uns nochmal sehen sollten. Ich denke wir sind komplett im Recht, da es weder Sachbeschädigung noch einen anderen Nachteil für die Schule gibt. Oder wie seht ihr das? (Wir sind alle volljährig)
Danke für eure Hilfe!