Außergerichtlicher Tatauschleich - Schmerzengeld

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Koeppl
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Außergerichtlicher Tatauschleich - Schmerzengeld

Beitrag von Koeppl » 22.09.2018, 05:20

Es kam zu einer "Watscherei", bei denen sich mein Opfer einen kleinen blutigen Kratzer an der Stirn zuzog.
Nichts wirklich schlimmes, aber halt Körperverletzung.
Der ATA fand ohne dem Opfer statt, da er keine Zustimmung zum ATA gab.
Das Opfer wollte (mE überzogene) 700 € Schmerzensgeld + ~250 € Anwaltskosten.
Ich zahlte 400 € Schmerzensgeld, 20 € für vorfallkausale Spesen, dem ATA stimmte die Staatsanwaltschaft zu.
Pauschalkosten musste ich keine zahlen (kein Einkommen).

Nur begehrt das Opfer "im Zusammenhang mit dem strafrechtlich relevnaten Vorfall" 700 € Schmerzengeld, 70 € vorfallkausale Spesen somit unter Berücksichtigung der Entschädigungsleistung von 420 € den Differenzbertrag von 350 €".
Der Anwalt meint, ich bin zudem verpflichtet, die verursachten Kosten (aufgrund strafrechlich relevanten Verhalten) des Einschreitens zu übernehmen, was er mit ~ 250 € betitelt (inkl. Barauslagen).

Nun, ich finde die 420 € schon mehr als ausreichend, habe das ganze auf Anraten von "Neustart" so abgewickelt, dem ATA wurde ja dann auch zugestimmt.

Wie soll ich mich jetzt verhalten. Nochmal 700 € auftreiben? Oder einen Prozess mit unbekannten Ausgang.
Wie sieht es mit den vorprozessualen Kosten aus. Hier wird Akteneinsicht und Begleitung bei Neustart angegeben.
Guter Rat... teuer... Anwalt... noch teuerer. Hat wer einen Tipp?
Wie sieht es bei einem Prozess aus? Immerhin hab ich schon mehr als die 1/2 der Hauptforderung beglichen? Prozesskosten trägt dann wer?
Wieso hat mein Opfer das Geld schon erhalten. Mir wurde gesagt, nur wenn er dem ganzen Zustimmt....



jansia
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Registriert: 23.07.2018, 09:54

Re: Außergerichtlicher Tatauschleich - Schmerzengeld

Beitrag von jansia » 24.09.2018, 11:11

geh bitte einfach zum Anwalt, er kann dir da wirklich besser weiterhelfen

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