Darf Mehrheitseigentuemer alles?

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DorisMihokovic
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Darf Mehrheitseigentuemer alles?

Beitrag von DorisMihokovic » 16.04.2002, 22:29

Seit ca. 1 Jahr gibt es in meinem Wohnhaus (3 Wohnungen) einen neuen Mehrheitseigentuemer, der glaubt, tun und lassen zu koennen, was er will und die Minderheitseigentuemer auch versucht, zur Kasse zur bitten. Laerm, Beschimpfungen, Beleidigungen seinerseits gehoeren schon zur Tagesordnung. Auch sind schon zahlreiche Dinge abhanden gekommen (z. B. Fussmatten, Gartengeraete, u.v.a.), die er ohne Vorwarnung eigenmaechtig entfernt und "entsorgt" oder an sich genommen hat. Kann ich Diebstahlsanzeige erstatten? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?



Heute sein neuester "Coup": ich komme nach Hause und vor meinem Kuechenfenster wurden - ebenfalls ohne Vorankuendigung - die Flieder- und Forsytienstraeuche (auf gemeinschaftlichem Gartengrund) entfernt. Ist er dazu berechtigt? Was kann ich als Mieterin bzw. meine Eltern als Minderheitseigentuemer rechtlich tun? Es sind schon 2 Verfahren anhaengig - eine Besitzstoerungsklage sowie ein Ausserstreitverfahren zur Abwehr diverser unverschaemter Forderungen aus Umbauarbeiten an SEINER Wohnung sowie "eigenartige" Benuetzungsregelungen (z. B. Bekleidungsvorschriften fuer den Aufenthalt im Garten etc.)



Meine betagten Eltern, aber auch ich, sind schon ziemlich entnervt, da die bisher eingeschalteten Rechtsanwaelte noch absolut nichts erreicht haben. Die Verfahren werden hinausgezoegert und wir fuerchten eine finanzielle "Lawine" auf uns zukommen, wenn wir weitere Zivilverfahren anstrengen muessen. Unternehmen wir jedoch nichts, muss ich die Wohnung verlassen, da die Missstaende unertraegliche Ausmasse erreicht haben und sich meine Nachbarn immer neue Schikanen, Bosheiten ... einfallen lassen (um mich aus der Wohnung hinauszuekeln und diese guenstig erwerben zu koennen). Es wuerde den Rahmen dieses Forums bei weitem sprengen, wenn ich auch nur einen kleinen Teil der Vorfaelle darstellen wuerde.



Haben Minderheitseigentuemer keine Rechte?



Bitte DRINGEND um Rat.



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JUSLINE
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RE: Darf Mehrheitseigentuemer alles?

Beitrag von JUSLINE » 19.05.2002, 22:50

minderheitseigentümer haben jedenfalls rechte. so genau kenne ich mich im MRG nicht aus, aber lies doch einmal nach!

DorisMihokovic
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RE: Darf Mehrheitseigentuemer alles?

Beitrag von DorisMihokovic » 20.05.2002, 08:20

Danke fuer die Antwort. Ich habe schon einiges gelesen, aber bin nicht recht schlau daraus geworden. Jedenfalls scheint mir das MRG nicht anwendbar zu sein, sondern das WEG.

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JUSLINE
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RE: Darf Mehrheitseigentuemer alles?

Beitrag von JUSLINE » 20.05.2002, 23:48

klar, wenns eigentumswohnungen sind, dann das WEG und nicht das MRG. ;-)

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