dauernde Sachentziehung
Verfasst: 20.09.2018, 09:08
Hallo,
ich dachte bisher immer eine dauernde Sachentziehung ist eine "aktive" Tat, die sich vom Diebstahl nur dadurch unterscheidet, dass man die Sache nicht behält.
Jetzt hat mir aber ein Polizist folgendes erzählt: wenn meine Kinder den Ball unabsichtlich auf Nachbars Grundstück schießen und dieser trotz höflicher Nachfrage den Ball nicht herausgibt bzw. es nicht zulässt, dass die Kinder den Ball selber holen, dann begeht er die Straftat der dauernden Sachentziehung. Stimmt das wirklich? Er hat ja den Ball nicht zu sich rüber geholt.
Falls ja, kann man dann den Sachverhalt letztlich so bewerten: häufiges Rüberschießen eines Balls kann zivilrechtliche Folgen haben (wenn nicht ortsüblich), die Verweigerung der Rückgabe kann strafrechtliche Folgen haben.
ich dachte bisher immer eine dauernde Sachentziehung ist eine "aktive" Tat, die sich vom Diebstahl nur dadurch unterscheidet, dass man die Sache nicht behält.
Jetzt hat mir aber ein Polizist folgendes erzählt: wenn meine Kinder den Ball unabsichtlich auf Nachbars Grundstück schießen und dieser trotz höflicher Nachfrage den Ball nicht herausgibt bzw. es nicht zulässt, dass die Kinder den Ball selber holen, dann begeht er die Straftat der dauernden Sachentziehung. Stimmt das wirklich? Er hat ja den Ball nicht zu sich rüber geholt.
Falls ja, kann man dann den Sachverhalt letztlich so bewerten: häufiges Rüberschießen eines Balls kann zivilrechtliche Folgen haben (wenn nicht ortsüblich), die Verweigerung der Rückgabe kann strafrechtliche Folgen haben.