Schadensfall ohne Versicherung

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Das_Pseudonym
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.09.2018, 10:27

:wink: Wenn sich hier Juristen aufhalten Antworten Sie nur wenn sie möchten.
Ich kann auch nix erzwingen. Da bilft halt nur der gang zum Profi.
Sonst schaue dort hin: www.konsument.at
Oder zu einer Mieter Vereinigung.



Heron
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von Heron » 18.09.2018, 15:44

Hinsichtlich Art und Umfang der Schadenersatzleistung normiert § 1323 ABGB den Vorrang der Naturalrestitution (Zurückversetzung in den vorigen Zustand). Diese kann auch durch Schaffung einer gleichwertigen Ersatzlage erfolgen (hier: Ersatz der Terassendiele). Nur wenn Restschäden verbleiben oder die Naturalrestitution nicht tunlich wäre (zB Reparatur aus wirtschaftlichen Kriterien nicht sinnvoll) wäre der Schätzungswert in Geld zu vergüten.

Das bedeutet in Ihrem Fall, dass das Ersetzen der beschädigten Diele mittels einer dreijährigen gleichartigen Diele an sich genügen würde. Aus meiner Sicht muss der Geschädigte (sofern es nicht gerade zB ein „Designerhaus“ oder ein besonders hochwertiges Objekt ist, bei dem auf ein stimmiges Erscheinungsbild besonderen Wert gelegt wird) sich mit dem Ersatz einer neuen Diele gleicher Art zufrieden geben (einerseits wird sich die Diele durch Verwitterung bald optisch angleichen; zudem erhält er eine neue Diele mit längerer Lebensdauer). Im Fall, dass nach Dielenaustausch noch ein Restschaden besteht, könnte dieser in Geld abgegolten werden. Keinesfalls haben Sie die Kosten eines kompletten Austauschs des Terrassenbodens zu tragen (käme nur diese Reparaturmöglichkeit in Betracht und wäre diese auch „tunlich“, also das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wert des Bodens nicht unangemessen, müsste sich der Geschädigte den bezogenen Vorteil aus dem Austausch (neuer Boden statt altem Boden) anrechnen lassen).

Im Rahmen der Naturalrestitution kann die Reparatur durch Sie bzw. einen von Ihnen organisierten Professionisten erfolgen. Besteht der Geschädigte darauf, die Reparatur selbst zu organisieren, können Sie ihm in Aussicht stellen, nach Prüfung durch einen Anwalt nur einen angemessenen Betrag zu übernehmen.

mrs.mona.nis
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von mrs.mona.nis » 19.09.2018, 10:01

Vielen, lieben, herzlichen Dank Heron für die ausführliche Antwort.

Ich hätte noch eine Frage zur Tunlichkeit:
Der Neuwert der Diele beträgt 23 €, der Tausch einer Diele würde ca. 400-500 € kosten, wenn eine Firma beauftragt wird (da ca 10 Dielen abmontiert werden müssten, um an die Beschädigte zu gelangen, und wieder drauf müssen; 2 Arbeiter benötigt werden, da die Dielen 4m lang sind; ebenso wäre eine Außenbeleuchtung abzumontieren und wieder anzuschließen). Kann man in diesem Fall sagen, dass die Wiederherstellung untunlich wäre, weil die Reparatur den Wert der Diele deutlich übersteigt?

Falls ja, wieviel wäre als Geldersatz an die Geschädigten zu leisten?

Oder ist die Diele als Teil eines Ganzen zu sehen und der Zeitwert läge dann bei ca 550-600 €. Müssten die ursprünglichen Montagekosten in den Wert einbezogen werden?
Nochmals ein herzliches Danke.

Heron
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von Heron » 19.09.2018, 16:15

Zur Beurteilung der Tunlichkeit der Naturalrestitution ist nicht der Zeitwert der einzelnen Diele, sondern der Zeitwert des Terrassenbodens (da zusammengesetzte Sache) ausschlaggebend. Analog dazu wird auch bei KfZ-Schäden die Tunlichkeit einer Schadensreparatur anhand des Zeitwerts des gesamten KfZ vor Schädigung im Vergleich zu den Reparaturkosten beurteilt (und nicht anhand des Zeitwerts des beschädigten Einzelteils).

(Anmerkung: Bei Sachen ohne selbständigen Verkehrswert und bei Beschädigung von Liegenschaften (dies läge zB auch vor, wenn der Terrassenboden mit der Liegenschaft fest verbunden wäre, zB durch Verklebung und nicht zerstörungsfrei entfernt werden könnte) wird zur Beurteilung der Tunlichkeit der Naturalrestitution nicht rein auf das Wertverhältnis (Zeitwert vor Schädigung vs. Reparaturkosten) abgestellt, sondern darauf, ob ein verständiger Eigentümer in der Lage des Geschädigten die Kosten aufwenden würde.)

Auch die ursprünglichen Verlegekosten des Terrassenbelags werden den Zeitwert beeinflussen (Wert eines verlegten Terrassenbodens ist idR höher als der reine Materialwert des Terrassenholzes). Bei Gesamtbetrachtung sehe ich ich hier keine offenkundige Untunlichkeit der Naturalrestitution.

jansia
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von jansia » 20.09.2018, 09:45

klingt so als hätte der nachbar einen grund gesucht um seinen boden zu erneuern

mrs.mona.nis
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von mrs.mona.nis » 23.09.2018, 12:22

Danke heron für die ausführliche Antwort.

jansia
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von jansia » 24.09.2018, 11:10

Wie ist das ganze jetzt ausgegangen?

mrs.mona.nis
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von mrs.mona.nis » 27.09.2018, 22:39

Wir befinden uns noch immer im Streit :? . Ich habe die Nachbarn damit konfrontiert, dass von juristischer Seite aus nur eine Diele zu tauschen ist - das haben sie ohne Kommentar so hingenommen. Ich habe aber gleich darauf angeboten, dass wir die Diele an die Seite der Terrasse versetzen, damit diese nicht so auffällt. Kostet natürlich ein bisschen mehr, aber ich möchte den Nachbarschaftsfrieden wahren. Haben sie auch gerne akzeptiert.

NUR: sie bestehen darauf, dass der Tausch auf eine kostspielige Art und Weise durchgeführt wird. Es liegen zwei Angebote vor (teilweise mit Fehlern, teilweise überzogen) in Höhe von ca. 1250 €. Ich habe jedoch eine Firma ausfindig gemacht, die einzelne Dielen aus dem Verbund herauslösen und wieder einsetzen kann (während die anderen Firmen alle Dielen vom Rand bis zur beschädigten abmontieren würden). Kosten belaufen sich auf ca. 550 €.

Ich habe jetzt recherchiert und habe herausgefunden, dass bei den Nachbarn die Schadenminderungspflicht liegt - weshalb sie um die billigere Variante nicht herumkommen werden. Das Problem ist nur, dass der Nachbar am Telefon so unfreundlich und ablehnend der Firma gegenüber war, dass denen die Reparatur zu riskant ist, weil sie fürchten, der Nachbar würde der Firma dann irgendwelche Sachen anlasten, wofür sie nicht verantwortlich sind (sie aber erst das Gegenteil beweisen müssten). Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen und heute nichts essen, weil die Nachbarn so ungut sind :cry: .

Kann sich vielleicht ein Jurist einschalten und mir einen Tipp geben, wie ich das ganze am besten löse? Ich habe Angst, dass das vor Gericht geht. Abgesehen vom Stress würden wir selbst bei positivem Gerichtsbeschluss auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, da wir bei dem Streitwert keinen Anwalt finden würden, der das nach Tarif machen würde. Zudem habe ich große Angst, dass dann vor Gericht vielleicht doch entschieden wird, dass aufgrund von Helligkeitsunterschieden alle Dielen zu tauschen sind.

Gibt es vielleicht noch einen Juristen im Forum, der Herons Ansicht bestätigen kann, dass nur eine Diele zu tauschen ist?

Vielen, lieben Dank

Das_Pseudonym
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von Das_Pseudonym » 27.09.2018, 22:50

2 Anwälte 3 Meinungen sagt dir das was? :roll:
Was bringt es dir wenn jemand sagt Ja?
In der realität ist das beste du besorgst dir einen guten der macht einen Vertrag über die Reparatur und wenn irgend was ned passt dann reden die mit der Firma.

Heron
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von Heron » 28.09.2018, 00:35

Ob durch den Ersatz einer neuen Diele eine "gleichwertige Ersatzlage" geschaffen werden kann, lässt sich ev. bei Kenntnis der konkreten Umstände (Foto) besser beurteilen. Ausgehend davon, dass auf einer gewöhnlichen "durchschnittlichen Terrasse" auch nicht alle Dielen gleich aussehen (die Dielen an der Außenkante sind stärker verwittert als die näher am Haus gelegenen; beizeiten wird eine beschädigte Diele ersetzt) nehme ich an, dass ein leichte Farbabweichung einer Diele im Regelfall noch als "gleichwertig" anzusehen ist. Bei über 1200 Euro Reparaturkosten für den Ersatz einer Terrassendiele steht dann wieder die Tunlichkeit in Frage. Gerade bei einem Klicksystem sollte doch der Abbau/Anbau von mehreren Terrassendielen ein überschaubarer Aufwand sein. Eine außergerichtliche Lösung ist - gerade auch in Hinblick auf die Nachbarschaft - vorzuziehen.

mrs.mona.nis
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von mrs.mona.nis » 28.09.2018, 16:18

Vielen Dank nochmals für deine Antwort. Ich habe ein paar Fotos von der Terrasse hochgeladen Ordner. Dafür, dass sie 3 Jahre alt sein soll, ist sie schon recht mitgenommen. Die Abschlussleiste ist weggebrochen und die Dielen sacken im mittleren Bereich ab, sodass sich Pfützen auf der Terrasse bilden. Jetzt weiß ich auch warum die gerne alle Dielen getauscht haben wollen :evil: . Die Dielen sind wirklich das Billigste vom Billigsten. Farblich ganz homogen ist die Terrasse nicht, aber ich weiß auch nicht wie groß der Unterschied zur neuen Diele ist.

Abgesehen davon wollte ich fragen, ob ich das mit der Schadenminderungspflicht richtig verstanden habe. Ein Anwalt meinte, dass der Geschädigte, die Kosten der Reparatur so gering wie möglich halten muss. § 1304 liest sich für mich aber eher so, dass der Geschädigte ausreichend Maßnahmen treffen muss, damit kein Schaden herbeigeführt wird. Im OGH Urteil wiederum wird darauf verwiesen, dass die kostengünstigere Sanierung zu wählen ist. Kann ich mich darauf berufen, sodass die Nachbarn die billigere Variante wählen müssen?

Das_Pseudonym
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von Das_Pseudonym » 28.09.2018, 17:02

Ich habe die Fotos nicht angeschaut aber könnte es sein das die Bretter so morsch waren das selbst ein Blumentopf da einfach durch brechen konnte ohne zu bruch zu gehen? Weil wenn ein Keramik Blumentopf wo aufkommt zerlegt es den gleich in 1000x Stücke.

Heron
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von Heron » 28.09.2018, 18:35

Sie haben das richtig verstanden, der Geschädigte darf die günstigste Reparaturmöglichkeit nicht verweigern, andernfalls muss er den übersteigenden Betrag selbst tragen (allerdings würde ich das unfreundliche Reagieren des Nachbarns noch nicht als "verweigern" werten - dass der Auftrag nicht zustande gekommen ist, liegt auch am Professionisten). Ich würde nochmals das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, ihn über Ihren Standpunkt aufklären und die Kostenübernahme für die günstigste Reparatur anbieten. Falls Sie wollen, können Sie ihm auch in Aussicht stellen, den Betrag in Höhe der günstigsten Reparaturmöglichkeit als Entschädigung zu zahlen. Der Nachbar könnte dann (wenn er mit dem Schaden leben kann) zwischenzeitlich ein Möbel/Pflanze darüber stellen und den Betrag später für eine Erneuerung des gesamten Terrassenbelags mitverwenden.

mrs.mona.nis
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von mrs.mona.nis » 01.10.2018, 17:26

Vielen Dank! Hatten Sie vielleicht auch Zeit sich die Fotos anzusehen? Können Sie daraus klarer schließen, ob eine oder alle Dielen zu tauschen sind?

Ich war heute beim Nachbarn und habe die beiden Angebote abgelehnt, die er uns gegeben hat. Erstens waren die fehlerhaft und überzogen, zudem nur nichtssagende Angebote und keine Kostenvoranschläge und eben mit der teureren Methode. Ich habe noch einmal darauf verwiesen, dass einzelne Dielen getauscht werden können und ich neben einem privaten Fachmann auch eine eingetragene Fachfirma kenne, die das machen würden. Seine Reaktion - wir gehen vor Gericht. :( Ihn würde das sowieso nichts kosten.

jansia
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Re: Schadensfall ohne Versicherung

Beitrag von jansia » 04.10.2018, 12:00

ja gut gehandelt, hätte das auch abgelehnt

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