Meldegesetz
Verfasst: 02.08.2006, 14:40
Hier mein Problem:
Bei der Anmeldung in meinem neu erworbenen Haus erfuhr ich von der
Gemeinde, dass an meiner Adresse eine Person angemeldet ist, die ich gar
nicht kenne. Man teilte mir mit, dass ich mit der Person Kontakt aufnehmen
und sie bitten muss, sich abzumelden. Da mir diese Person jedoch nicht
bekannt ist, bestand ich auf einer Abmeldeung derselben. Unter dem Hinweis,
das wäre der Hauptwohnsitz, wurde mir dies verweigert.
Was kann ich tun?
Zudem erhielt ich einen Ausdruck der ZMR-Anmeldung mit dem Hinweis, dieser
Ausdruck würde (ebenso wie der alte Meldezettel) ewig gelten. Ein
neuerlicher Ausdruck würde € 39 kosten, da es sich um ein amtliches Dokument
handle. Nun glaube ich zu wissen, dass der Ausdruck nur an dem Tag gilt, an
dem er ausgedruckt wurde. Auch das mit dem Dokument und den € 39 kommt mir
reichlich überzogen vor.
Wer kann mir helfen?
Bei der Anmeldung in meinem neu erworbenen Haus erfuhr ich von der
Gemeinde, dass an meiner Adresse eine Person angemeldet ist, die ich gar
nicht kenne. Man teilte mir mit, dass ich mit der Person Kontakt aufnehmen
und sie bitten muss, sich abzumelden. Da mir diese Person jedoch nicht
bekannt ist, bestand ich auf einer Abmeldeung derselben. Unter dem Hinweis,
das wäre der Hauptwohnsitz, wurde mir dies verweigert.
Was kann ich tun?
Zudem erhielt ich einen Ausdruck der ZMR-Anmeldung mit dem Hinweis, dieser
Ausdruck würde (ebenso wie der alte Meldezettel) ewig gelten. Ein
neuerlicher Ausdruck würde € 39 kosten, da es sich um ein amtliches Dokument
handle. Nun glaube ich zu wissen, dass der Ausdruck nur an dem Tag gilt, an
dem er ausgedruckt wurde. Auch das mit dem Dokument und den € 39 kommt mir
reichlich überzogen vor.
Wer kann mir helfen?