Hallo liebe Leute im Forum.
Kann mir bitte jemand genau erklären, was man als Grundbesitzer bei einer Nutzungsvereinbarung (keine Verpachtung)und für die Nutzung eines Grundstücks (Kärnten) besonders beachten muss?
Gibt es da bestimmte Dinge an die man denken muss?
Nutzungsvereinbarung für ein Grundstück
Nutzungsvereinbarung für ein Grundstück
Zuletzt geändert von rosenrot am 13.09.2018, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nutzungsvereinbarung für ein Grundstück
Ich nehme an, Sie wollen einen Vertrag über eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung (sog. Prekarium) abschließen. Es handelt sich dabei um einen jederzeit widerruflichen Leihvertrag. Der Leihnehmer hat das Recht die überlassene Liegenschaft wie vertraglich vereinbart zu nutzen. Der Verleiher kann die Leihe jederzeit widerrufen. Auf die widmungskonforme Nutzung ist zu achten,im Bedarfsfall können Sie bei der Gemeinde Auskunft über die konkret erlaubten Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft einholen. Da die Gebrauchsüberlassung als unentgeltlicher Vertrag behandelt wird (selbst wenn die Betriebskosten und ein sehr geringer "Anerkennungszins" bezahlt werden), muss dieser auch nicht vergebührt werden.
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