Freibetragsbescheid - Auszahlen - Gutschrift...?
Verfasst: 30.08.2018, 02:16
Hallo ihr Lieben,
sorry dass ich euch mit dieser Frage belästige, aber ich habe da irgendetwas nicht verstanden und hoffe ihr könnt mir helfen.
Beim Finanzamt anzurufen bringt gar nichts, die wollen einen nur schnell abfertigen ohne detaillierte Infos zu geben, habe ich das Gefühl.
Also ich habe beim Finanzamt wie jedes Jahr auch heuer, meine Arbeitnehmerveranlagung für 2017 gemacht. Ich habe neben dem Studium einen kleinen Nebenjob und dank des geringen Einkommens muss ich keine Lohnsteuer zahlen. Bei den Werbungskosten habe ich Studiengebühren, Fortbildungskosten, etc. angegeben, diese belaufen sich auf einen 4-stelligen Betrag. Ich habe zwar etwas vom Finanzamt zurückbekommen, allerdings weit entfernt von einem 4-stelligen Betrag. Mir scheint, es wurde nur ein kleiner Teil berechnet...
Mir wurde auch ein Freibetragsbescheid zugestellt, mit dem ich im nächsten Jahr einen Abzug von der Lohnsteuer erhalten kann. Der Betrag des Freibetragsbescheides stimmt schon eher mit den Werbungskosten überein.
NUR - ich habe ein geringes Einkommen und zahle überhaupt keine Lohnsteuer!!
Dann kann ich das doch gar nicht geltend machen oder?
Kann ich mir den Betrag stattdessen ausbezahlen lassen?
Oder kann ich ihn in ein paar Jahren geltend machen, wenn ich mehr verdiene und wieder Lohnsteuer zahlen muss?
Wann verjährt so ein Freibetragsbescheid?
Viele Fragen....hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke!
Bee Bree
sorry dass ich euch mit dieser Frage belästige, aber ich habe da irgendetwas nicht verstanden und hoffe ihr könnt mir helfen.
Beim Finanzamt anzurufen bringt gar nichts, die wollen einen nur schnell abfertigen ohne detaillierte Infos zu geben, habe ich das Gefühl.
Also ich habe beim Finanzamt wie jedes Jahr auch heuer, meine Arbeitnehmerveranlagung für 2017 gemacht. Ich habe neben dem Studium einen kleinen Nebenjob und dank des geringen Einkommens muss ich keine Lohnsteuer zahlen. Bei den Werbungskosten habe ich Studiengebühren, Fortbildungskosten, etc. angegeben, diese belaufen sich auf einen 4-stelligen Betrag. Ich habe zwar etwas vom Finanzamt zurückbekommen, allerdings weit entfernt von einem 4-stelligen Betrag. Mir scheint, es wurde nur ein kleiner Teil berechnet...
Mir wurde auch ein Freibetragsbescheid zugestellt, mit dem ich im nächsten Jahr einen Abzug von der Lohnsteuer erhalten kann. Der Betrag des Freibetragsbescheides stimmt schon eher mit den Werbungskosten überein.
NUR - ich habe ein geringes Einkommen und zahle überhaupt keine Lohnsteuer!!
Dann kann ich das doch gar nicht geltend machen oder?
Kann ich mir den Betrag stattdessen ausbezahlen lassen?
Oder kann ich ihn in ein paar Jahren geltend machen, wenn ich mehr verdiene und wieder Lohnsteuer zahlen muss?
Wann verjährt so ein Freibetragsbescheid?
Viele Fragen....hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke!
Bee Bree