GIS Abmeldung...

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Michael Schaffer1
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GIS Abmeldung...

Beitrag von Michael Schaffer1 » 29.08.2018, 08:52

Hallo beisammen,

ich hätte eine Frage zu obigem Thema: meine Verlobte und ich ziehen nun aus zwei getrennten in eine gemeinsame Wohnung und es bestehen für beide Wohnungen GIS-Anmeldungen die wir kündigen möchten/werden. Meine Partnerin hat dies schon erledigt und wurde ein paar Tage danach von der GIS angerufen und nach der neuen Adresse gefragt. Nach dem Hinweis seitens der Anruferin, dass sie gesetzlich verpflichtet ist der GIS ihre neue Adresse mitzuteilen, hat sie sich dazu bereiterklärt. Da mir das gleiche Prozedere noch bevorsteht, würde ich gerne wissen ob es tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung gibt, im Zuge der GIS-Abmeldung eine neue Adresse bekanntzugeben?

...oder fällt das unter Kundenbindungsprogramm? ;-)

Danke für Infos & Tipps,
Michael



Xtremekajak
Beiträge: 21
Registriert: 27.08.2018, 16:03

Re: GIS Abmeldung...

Beitrag von Xtremekajak » 29.08.2018, 15:40

Lieber Michael,

ja nach § 2 Abs. 3 Rundfunkgebührengesetz sind Sie verpflichtet Ihre Adresseänderung unverzüglich zu melden.
Aber Sie müssen sich nicht fürchten... Es wird nur eine Abgabe für den Haushalt fällig und nicht für jeden der darin wohnt.

LG

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