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Pass entzogen, wann zurück?
Verfasst: 27.08.2018, 21:57
von Mascha
Hallo!
Ich wurde im Okt.16 verurteilt (smg) und hab dann eine therapie gemacht und dadurch Strafaufschub bekommen. Endet diesen oktober. Meinen Pass hab ich im April 2017 abgegeben. Mich würde interessieren wie lange der Pass eingezogen bleibt bzw wann macht es Sinn den Pass wieder zu beantragen?
Danke
Lg
Re: Pass entzogen, wann zurück?
Verfasst: 29.08.2018, 06:26
von Heron
Erfolgte die Passentziehung nach § 15 Abs 1 iVm § 14 Abs 1 Z 3 lit f Passgesetz (Annahme des Missbrauchs des Passes zum Einführen/Ausführen/Erzeugen/in Verkehr bringen großer Mengen von Suchtgift), so haben sie jedenfalls nach erfolgreich absolvierter Therapie gute Chancen auf eine positive Erledigung.
Die gesetzliche Vermutung des § 14 Abs 3 PassG bleibt seit Jahren aufgrund Unvereinbarkeit mit Unionsrecht unangewendet.
Re: Pass entzogen, wann zurück?
Verfasst: 29.08.2018, 10:59
von Mascha
Vielen Dank für die Info! Ja so ist es wie von dir beschrieben. Na dann hoffe ich auf das Beste und probiere es mal Ende des Jahres! Muss ich da normal aufs Bezirksamt und den Pass neu beantragen?
Danke u lg
Re: Pass entzogen, wann zurück?
Verfasst: 29.08.2018, 23:03
von Heron
Ja, Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bei der zuständigen MA stellen. Im Zuge der Bearbeitung wird zur Beurteilung, ob der Versagungsgrund noch anzunehmen ist, eine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten zu erstellen sein. Daher sollten Sie die Umstände, die den Entfall des Versagungsgrunds bewirken, anführen und bescheinigen (zB die abgeschlossene Entzugstherapie, ggf. dass Sie schon in der Vergangenheit keinen Kontakt zu großen Mengen Suchtgift hatten).