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Vorkaufsrecht

Verfasst: 24.08.2018, 19:12
von Havoc828
Grüß euch,

folgendes Gedankenspiel:
A besitzt ein Grundstück. B hat ein Vorkaufsrecht auf dieses Grundstück.
Nun möchte A das Grundstück an C verkaufen. Allerdings möchte A nicht, das B das Grundstück bekommt.

Sollte B nun von seinem Vorkaufsrecht gebrauch machen wollen - wäre es möglich das A nun "doch nicht" verkauft?

Re: Vorkaufsrecht

Verfasst: 24.08.2018, 21:33
von Heron
folgendes Gedankenspiel:
A besitzt ein Grundstück. B hat ein Vorkaufsrecht auf dieses Grundstück.
Nun möchte A das Grundstück an C verkaufen. Allerdings möchte A nicht, das B das Grundstück bekommt.
Sollte B nun von seinem Vorkaufsrecht gebrauch machen wollen - wäre es möglich das A nun "doch nicht" verkauft?

Möchte der Eigentümer der Liegenschaft an einen Dritten verkaufen, muss der Vorkaufsberechtigte über sämtliche Konditionen, die der Dritte bietet, informiert werden. Der Verkäufer legt dem Vorkaufsberechtigten ein (bindendes) Einlösungsangebot. Der Vorkaufsberechtigte hat dann 30 Tage Zeit das Anbot "wirklich" anzunehmen, dh neben der Erklärung der Annahme muss er in der Frist auch den Kaufpreis bzw. ein reales Zahlungsangebot (zB. Bankgarantie) leisten. Nach Abgabe der Annahmeerklärung und Leistung des Kaufpreises (bzw. Vorlage der Bankgarantie) durch den Vorkaufsberechtigten ist der Vertrag in seinen Grundzügen schon zu Stande gekommen und keine Rücknahme des Anbots durch den Verkäufer mehr möglich; die vertragsgemäße Übergabe der Liegenschaft ist auch klagbar.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass sämtliche Umgehungsversuche wie Einlage in eine Gesellschaft, Grundstückstausch etc. unzulässig sind.

Re: Vorkaufsrecht

Verfasst: 24.08.2018, 22:02
von Havoc828
Vielen Dank für die Hilfe, damit wäre das geklärt!