Hilfe Ende Privatkonkurs
Verfasst: 23.08.2018, 07:16
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum Ende meines Privatkonkurs genauer gesagt zur
letzten Zahlung.
Folgendes steht in meiner Insolvenzdatei.
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Bekannt gemacht am 29. August 2011
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
KSV v. 1870 Treuhänder
.
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 29.08.2011 eingeleitet.
Beschluss vom 29. August 2011
Bekannt gemacht am 26. September 2011
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 26. September 2011
--------------------------------------------------------------
Meine Frage ist nun ob das Gehalt vom August noch in das
Abschöpfverfahren fällt oder nicht? Auszahlung wäre der 1 September.
Ich bekomme leider unterschiedliche Aussagen darüber.
Das es vorab bei der Abrechnung abgezogen wird ist mir klar da noch kein
Beschluss aufliegt. Die Frage ist ob es noch in den Konkurs fällt oder
nicht da der erste Monat des Privatkonkurses ja auch der August 2011 war. Somit wären das ja dann eigentlich 7 Jahre + 1 Monat.
Aussage KSV:
"Enddatum ist der 29.08.18 Rechtskraft 12.09.18. Grundsätzlich wäre es aber egal ob 29.08 oder 05.08 es würde immer das ganze Monatsgehalt zur Pfändungsberechnung herangezogen ."
Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.
ich habe eine Frage zum Ende meines Privatkonkurs genauer gesagt zur
letzten Zahlung.
Folgendes steht in meiner Insolvenzdatei.
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Bekannt gemacht am 29. August 2011
Zahlungsplan:
Der Zahlungsplan wurde nicht angenommen.
Beteiligter:
KSV v. 1870 Treuhänder
.
Wagenseilgasse 7
1120 Wien
Abschöpfungsverfahren:
Das Abschöpfungsverfahren wird am 29.08.2011 eingeleitet.
Beschluss vom 29. August 2011
Bekannt gemacht am 26. September 2011
Aufhebung:
Das Abschöpfungsverfahren ist rechtskräftig eingeleitet.
Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben.
Beschluss vom 26. September 2011
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Meine Frage ist nun ob das Gehalt vom August noch in das
Abschöpfverfahren fällt oder nicht? Auszahlung wäre der 1 September.
Ich bekomme leider unterschiedliche Aussagen darüber.
Das es vorab bei der Abrechnung abgezogen wird ist mir klar da noch kein
Beschluss aufliegt. Die Frage ist ob es noch in den Konkurs fällt oder
nicht da der erste Monat des Privatkonkurses ja auch der August 2011 war. Somit wären das ja dann eigentlich 7 Jahre + 1 Monat.
Aussage KSV:
"Enddatum ist der 29.08.18 Rechtskraft 12.09.18. Grundsätzlich wäre es aber egal ob 29.08 oder 05.08 es würde immer das ganze Monatsgehalt zur Pfändungsberechnung herangezogen ."
Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten.