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kündigung von Bestandvertrag

Verfasst: 22.08.2018, 13:29
von stefanie
Meine Frage bezieht sich auf einen aufrechten befristeten Bestandvertrag (Geschäftslokal) der keine kündigung meiner seits vorsieht.
Mir wurde allerdings gesagt, daß auch wenn es nicht im Vertrag steht ich möglicher weise aus wichtigen Gründen dennoch kündigen könnte.
Meine Frage ist jetzt was explizit mit wichtigen Gründen gemeint ist.
Beide Vertragspartner haben Wien/Österreich als Firmenstandort.
Ich bin für jeden Tip dankbar!

Re: kündigung von Bestandvertrag

Verfasst: 22.08.2018, 18:09
von Heron
Ohne jetzt nähere Informationen zur Vertragsart zur Verfügung zu haben (Pacht/Miete, Anwendbarkeit des MRG), kann eine Auflösung des Bestandverhältnisses einerseits nach § 1117 ABGB (Untauglichkeit des Objekts zum bedungenen Gebrauch), andererseits aus anderen wichtigen Gründen erfolgen, wenn eine Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. Dem würde auch die vereinbarte Unkündbarkeit nicht entgegenstehen. Allerdings muss es sich um Gründe handeln, welche nicht schon im Zeitpunkt der Vertragsbegründung bekannt waren und müssen diese eine gewisse Schwere aufweisen, sodass Ihnen die Fortsetzung der vertraglichen Bindung nicht zumutbar scheint. Solche wichtige Gründe können zB. sein: Vertragsverletzungen, Gründe aus der Person des Vertragspartners, Wegfall der Geschäftsgrundlage. Gerade bei Unternehmern wird diesbezüglich aber ein eher hoher Maßstab angewandt.

Die wichtigen Auflösungsgründe müssen unverzüglich geltend gemacht werden und führen zur fristlosen Auflösung des Dauerschuldverhältnisses.

Re: kündigung von Bestandvertrag

Verfasst: 22.08.2018, 22:40
von stefanie
Vielen Dank für die umfassende Auskunft!

(MRG und eine Auflösung des Bestandverhältnisses nach § 1117 ABGB kommen in diesem Fall nicht in Frage )
Eine Frage hätte ich dann doch noch in diesem Zusammenhang.
Wäre auch eine drohende Zahlungsunfähigkeit und oder gesundheitliche Gründe (ärztlich diagnostiziertes Burnout ) Grund genug für die Kündigung?
Vielen herzlichen Dank! !

Re: kündigung von Bestandvertrag

Verfasst: 23.08.2018, 17:18
von Heron
Ihre angeführten Gründe sind eher dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen und nicht dem Vertragsverhältnis an sich. Und da von Unternehmern erwartet wird, auf wirtschaftliche Veränderungen angemessen zu reagieren, scheint eine Auflösung des Bestandverhältnisses aus wichtigem Grund wenig aussichtsreich. Möglich ist aber jedenfalls eine einvernehmliche Auflösung des Bestandvertrags mit dem Bestandgeber; diesbezüglich können Sie dem Bestandgeber auch die drohende Zahlungsunfähigkeit darlegen.

Re: kündigung von Bestandvertrag

Verfasst: 24.08.2018, 07:44
von stefanie
Herzlich dank!