Fehlendes rechtliches Interesse
Verfasst: 20.08.2018, 15:20
Es läuft eine Klage gegen den Bauträger, er hat uns eine nicht-barrierefreie Wohnung gebaut, obwohl diese als barrierefrei verkauft wurde. Unsere Klage lautet auf Irreführung (mit entsprechender Bewertung dieser Situation). In der ersten Klagebeantwortung steht für mich als Laie etwas verwirrend folgendes: "Dem Feststellungsbegehren der klagenden Partei fehlt das notwendige rechtliche Interesse. Das rechtliche Interesse mangelt vor allem dann, wenn die klagende Partei bereits eine Leistungsklage erheben kann, deren Erfolg die Feststellung des Rechtsverhältnisses gänzlich erübrigt" (Vergleiche Rechberger/Klicka in Rechberger, 4. Auflage § 228 ZBO Rz11)
Frage: Wir haben mehrere Sachverständigen-Gutachten erstellen lassen, welche alle die grundsätzlichen Mängel (sowohl in der Wohnung als auch an Allgemeinflächen) bestätigt haben - der Bauträger reagiert darauf schon ca. 2,5 Jahre nicht - wir fallen jetzt bald aus der Frist hinaus. Was sollte eine Leistungsklage bewirken/ändern? Wäre es dann so, dass bei einer "gewonnenen" Leistungsklage ich den Bauträger sofort auffordern kann, mir den entstandenen Schaden zu ersetzen oder würde es nur bedeuten, dass er quasi gezwungen ist, den Zustand gemäß Verkaufsunterlagen herzustellen (wobei ich trotzdem dann schon 2,5 Jahre mit dem Nicht-Zugang zur Wohnung leben musste und dafür keine Entschädigung kriege?)
Frage: Wir haben mehrere Sachverständigen-Gutachten erstellen lassen, welche alle die grundsätzlichen Mängel (sowohl in der Wohnung als auch an Allgemeinflächen) bestätigt haben - der Bauträger reagiert darauf schon ca. 2,5 Jahre nicht - wir fallen jetzt bald aus der Frist hinaus. Was sollte eine Leistungsklage bewirken/ändern? Wäre es dann so, dass bei einer "gewonnenen" Leistungsklage ich den Bauträger sofort auffordern kann, mir den entstandenen Schaden zu ersetzen oder würde es nur bedeuten, dass er quasi gezwungen ist, den Zustand gemäß Verkaufsunterlagen herzustellen (wobei ich trotzdem dann schon 2,5 Jahre mit dem Nicht-Zugang zur Wohnung leben musste und dafür keine Entschädigung kriege?)