Privatgrund Zufahrt = Fußgängerverbot?

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phill5
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Registriert: 13.08.2018, 20:12

Privatgrund Zufahrt = Fußgängerverbot?

Beitrag von phill5 » 13.08.2018, 20:26

Angenommen jemand ist als Mieter in ein Haus mit einem Garten eingezogen.

Das Haus habe einen Haupteingang "vorne" in das Haus und eine Tür, die nur im Garten geöffnet werden kann. Diese Gartentür führe auf eine schmale Strasse.
Am Anfang dieser schmaleb Strasse würde ein Schild stehen: roter Kreis "Privatgrund". Darunter
Zufahrt und Zugang nur für Häuser 71, 73, 75, 77.

Frage: Darf jemand, der als neuer Mieter eingezogen ist, aus seinem Garten durch seine Tür im Garten aus dem Garten auf diese Straße rausgehen? Oder ist es ihm verboten? Gibt es hierzu eine Strassenverkehrsregel?

Der Mieter wohne im Haus Nr. 57



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