Wir haben 2017 einen Prozess verloren. Offenen Forderung Eur28000 plus 4% Zinsen plus Prozessgebuehren. Faellig inerhalb14 Tagen.
1) Prozessgebuehren waren falsch berechnet. Kostenrekurs (der mit einem Einspruch gegen das Urteil verbunden war) wurde eingereicht. Die Prozessgebuehren waren wirklich falsch und wurden um 10000Euro veringert. Der inhaltliche Teill wurde abgewiesen.
2) Zu diesem Zeitpunkt kamen neue Beweise ans Tageslicht - KLaegerin hat mindestens 9000Euro aus Grundstuecksverkaeufen unterschlagen. Wiederaufnahmeklage (noch offen) und Strafanzeige (abgewiesen) wurden eingereicht.
Nach Ruecksprache mit unserem Anwalt war 'solange keine Mahnung kommt' keine Eile geboten die Forderung zu begleichen. Die Chancen den gezahlten Betrag jemals wieder zu sehen WENN Wiederaufnahmeklage/Strafanzeige erfolgreich waeren sind Null (Rentnerin mit geringem Einkommen).
3) 2012 wurde der vom Beklagten geerbte Anteil an einer Liegenschaft auf seine Frau uebertragen (hatte nicht mit dem Verfahren zu tun.. private Gruende). Unser Anwalt sah damals kein Problem in diesem Vorgehen, obwohl ich mir inzwischen nicht sicher bin, weil die Gegenseite nun die Sache darstellt als haette er versucht Geldwert zur Seite zu bringen damit nicht gepfaendet werden kann, wenn er nicht zahlt). Der Beklagte wohnt nicht in Oesterreich/hat dort kein Einkommen, hat aber ein Bankkonto in Oesterreich.
Frage: Haette man die der Klaegerin zugesprochenen 28000Euro innerhalb der initialen 14 Tage zahlen muessen? Haette die Genseite wirklich erst mahnen muessen? Es wurde nicht gemahnt ABER der Ehefrau nun eine Anfechtungsklage zugestellt. JETZT sagt der Anwalt, dass man dieser vielleicht besser zustimmen sollte um die Kosten moeglicht 'gering' (6000Euro) zu halten.

4) Die Gegenseite ist sofort nach Ablauf der 14Tage Frist zu Gericht gelaufen um die Schenkung anzufechten (Kostenrekurs mit inhaltlichem Einspruch war eingereicht aber noch nicht entschieden). Gemahnt wurde nicht. Aufgrund unseres Wohnsitzes im Ausland wurde die Anfechtungsklage erst jetzt (8.2018) zugestellt. Es scheint aber dass sie bereits einen Vermerk im Grundbuch (Verkaufsverbot) mit dieser Klage durchgesetzt haben ohne dass wir davon Kenntnis hatten.
5) Die Klage geht ja jetzt gegen mich - Finanzielle Benachteiligung. Was passiert wenn mein Mann (der Beklagte im Ausgangsprozess) Montag die 28000Euro plus Zinsen ueberweist. Ist dann die Klage gegen mich hinfaellig? Muss ich die durch die Anfechtungsklage entstandenen Kosten trotzdem zahlen?
Muesste man in diesem Fall der Anfechtungsklage widersprechen? Es gibt ja nur anerkennen (was eine Rueckuebertragung zur Folge hat) oder Einpruch (was eine Verhandlung nach sich zieht?).
6) Die Prozessgebuehren wurden auch nocht nicht gezahlt weil sie initial falsch waren und jetzt ja wieder alles offen ist. Sollte man diese auch erstmal zahlen?