Schenkungsvertrag - '..faktische Uebergabe mit Besitzeinweisung und Ausfolgung der Schluessel' ?
Verfasst: 07.08.2018, 08:06
Hallo,
Ich haette mal eine frage zur einem Schenkungsvertrag (Anteil an Grundstuecken und Haus).
Schenkung erfolgte 2012 im EU Ausland/Osterreichische Botschaft. Schluessel oder sonstiges wurden nicht uebergeben.
In einer Anfechtungsklage will die liebe Familie diese Schenkung nun rueckgaengig machen allerdings stoesst mir der Satz:
'Die faktische Uebergabe erfolgte am ... mit Besitzeinweisung und Ausfolgung der Schluessel' auf.
Sagt man das nur so, oder hat es einen juristischen Grund das die so formuliert ist? Schluessel wurden keine uebergeben weil nicht vorhanden (Sohn hatte diese immer nur wenn zu Hause zu Besuch) und wurden auf Nachfrage auch nie (von der nun klagenden Partei) 'herausgerueckt'.
Ich haette mal eine frage zur einem Schenkungsvertrag (Anteil an Grundstuecken und Haus).
Schenkung erfolgte 2012 im EU Ausland/Osterreichische Botschaft. Schluessel oder sonstiges wurden nicht uebergeben.
In einer Anfechtungsklage will die liebe Familie diese Schenkung nun rueckgaengig machen allerdings stoesst mir der Satz:
'Die faktische Uebergabe erfolgte am ... mit Besitzeinweisung und Ausfolgung der Schluessel' auf.
Sagt man das nur so, oder hat es einen juristischen Grund das die so formuliert ist? Schluessel wurden keine uebergeben weil nicht vorhanden (Sohn hatte diese immer nur wenn zu Hause zu Besuch) und wurden auf Nachfrage auch nie (von der nun klagenden Partei) 'herausgerueckt'.