Ebay Käufer zahlt nicht
Verfasst: 01.08.2018, 17:27
Grüß euch
Folgender Sachverhalt: Ich hatte bei Ebay eine Auktion laufen, das aktuelle Gebot lag bei ca. 260€, der Artikel konnte allerdings auch per Sofortkauf zum Preis von 400€ erworben werden. Nun hat jemand den Artikel gekauft.
Der Käufer meldete sich dann 3 Tage später, mit dem Wunsch den Kauf für nichtig zu erklären, da sein 5 jähriger Sohn den Kauf ohne sein Wissen abgeschlossen hat. (Typische Ausrede auf Ebay)
Da ich Privatverkäufer bin, bin ich nicht verpflichtet den Rücktritt zu akzeptieren.
Der Käufer weigert sich nun jedenfalls den Betrag zu bezahlen. Selbstverständlich könnte ich seinen Rücktritt nun einfach akzeptieren und den Artikel erneut verkaufen. Mir würde damit allerdings mit Sicherheit ein finanzieller Verlust entstehen, da es unwahrscheinlich ist, das der Artikel zum selben Preis noch einmal verkauft wird. Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, warum ich hier akzeptieren sollte das mir ein Schaden entsteht, denn der Fehler liegt nicht bei mir.
Nun würde ich gerne wissen welches Recht hier angewendet wird? Ich als Verkäufer befinde mich in Österreich, der Käufer befindet sich in Dänemark und der Verkauf erfolgte über das deutsche Ebay Portal. Gehe ich richtig in der Annahme, das prinzipiell Deutsches Recht angewendet werden müsste, da der Verkauf auf einem deutschen Portal stattgefunden hat?
Folgender Sachverhalt: Ich hatte bei Ebay eine Auktion laufen, das aktuelle Gebot lag bei ca. 260€, der Artikel konnte allerdings auch per Sofortkauf zum Preis von 400€ erworben werden. Nun hat jemand den Artikel gekauft.
Der Käufer meldete sich dann 3 Tage später, mit dem Wunsch den Kauf für nichtig zu erklären, da sein 5 jähriger Sohn den Kauf ohne sein Wissen abgeschlossen hat. (Typische Ausrede auf Ebay)
Da ich Privatverkäufer bin, bin ich nicht verpflichtet den Rücktritt zu akzeptieren.
Der Käufer weigert sich nun jedenfalls den Betrag zu bezahlen. Selbstverständlich könnte ich seinen Rücktritt nun einfach akzeptieren und den Artikel erneut verkaufen. Mir würde damit allerdings mit Sicherheit ein finanzieller Verlust entstehen, da es unwahrscheinlich ist, das der Artikel zum selben Preis noch einmal verkauft wird. Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, warum ich hier akzeptieren sollte das mir ein Schaden entsteht, denn der Fehler liegt nicht bei mir.
Nun würde ich gerne wissen welches Recht hier angewendet wird? Ich als Verkäufer befinde mich in Österreich, der Käufer befindet sich in Dänemark und der Verkauf erfolgte über das deutsche Ebay Portal. Gehe ich richtig in der Annahme, das prinzipiell Deutsches Recht angewendet werden müsste, da der Verkauf auf einem deutschen Portal stattgefunden hat?