Hauskauf
Verfasst: 01.08.2018, 14:38
Sehr geehrte Forums-Community!
Ich schildere nun einen kurzen SV zu einem kleinen Problemfall den ich habe:
Meine Partnerin und ich kauften uns im September 2017 eine Doppelhaushälfte. Diese Doppelhäuser - insgesamt 3 Häuser; also 6 Wohneinheiten - befinden sich auf einem privaten Grundstück, dass jeder Eigentümer zu gleichen Teilen "gehört". Die Anlagen sind fertig, wir sind auch alle bereits eingezogen. Das stellt grundsätzlich kein Problem dar. Nun nach Studium unserer KV ist uns aufgefallen, dass uns der VK für die Zufahrt des Privatgrundstückes einen Schranken zugesichert hat, welcher aber bis dato nicht errichtet wurde. Wir haben den VK daruaf angesprochen, dieser meinte aber darauf nur, dass dieser offensichtliche Vertragsgegenstand ein Missverständnis gewesen ist und der nie Vertragsgegenstand sein sollte.
Nunmehr stellt sich für uns die Frage, ob wir in diesem Fall uns mit dem VK außergerichtlich einigen können oder wir den Weg zu einer Sammelklage anstreben sollen? Beziehungsweise sind überhaupt rechtliche Schritte in diesem konkreten Fall möglich?
Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.
Ich schildere nun einen kurzen SV zu einem kleinen Problemfall den ich habe:
Meine Partnerin und ich kauften uns im September 2017 eine Doppelhaushälfte. Diese Doppelhäuser - insgesamt 3 Häuser; also 6 Wohneinheiten - befinden sich auf einem privaten Grundstück, dass jeder Eigentümer zu gleichen Teilen "gehört". Die Anlagen sind fertig, wir sind auch alle bereits eingezogen. Das stellt grundsätzlich kein Problem dar. Nun nach Studium unserer KV ist uns aufgefallen, dass uns der VK für die Zufahrt des Privatgrundstückes einen Schranken zugesichert hat, welcher aber bis dato nicht errichtet wurde. Wir haben den VK daruaf angesprochen, dieser meinte aber darauf nur, dass dieser offensichtliche Vertragsgegenstand ein Missverständnis gewesen ist und der nie Vertragsgegenstand sein sollte.
Nunmehr stellt sich für uns die Frage, ob wir in diesem Fall uns mit dem VK außergerichtlich einigen können oder wir den Weg zu einer Sammelklage anstreben sollen? Beziehungsweise sind überhaupt rechtliche Schritte in diesem konkreten Fall möglich?
Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.