Hallo ,
ich hatte mal folgendes Problem , ich hatte mal 2150€schulden bei der a1 Visa diese wurden ausergerichtlich von einem Inkasso Unternehmen eingetrieben also habe an das Unternehmen dann meine schulden beglichen im Jahr 2017 August , so jetzt ist es so das ich mir dann eine Selbstauskunft beim KSV geholt habe da ich keinen Handyvertrag Bankkonto etc nicht bekommen darf laut der KSV Selbstauskunft steht eben ja meine Adresse meine Bank bei der ich bin aber eben auch keine Einträge vorhanden ,
dann hab ich mir bei Crif eine Selbstausunft geholt und da steht folgendes Kapitalforderun 2150 €, bei Betrag steht 0.0€ Offen Forderung außer gerichtlich aber der Zahlungsstatus steht in Bearbeitung
Eröffnet wurde es am 13.1.2017 meine schulden sind seit 2017 August abbezahlt
hab ich irgendeine Möglichkeit das ich bei crif den Zahlungsstatus ändern kann auf geschlossen bzw das der negative Eintrag gelöscht werden kann oder muss ich da diese 7 Jahre abwarten ?
vielen dank für eine Info, hilfe
negativer Eintrag Crif bzw KSV
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 07.04.2025, 12:32
Re: negativer Eintrag Crif bzw KSV
Zu den Löschungsfristen gibt es unterschiedliche Meinungen. Laut der Homepage der Firma CRIF werden Zahlungserfahrungsdaten gelöscht, wenn sie nicht mehr bonitätsrelevant sind.
Dabei spielen Faktoren wie die Höhe der Forderung, das Alter der Forderung, die Anzahl der eingetriebenen Forderungen und die Zeit seit der Begleichung eine Rolle.
Zahlungserfahrungsdaten werden spätestens 10 Jahre nach dem Eröffnungsdatum entfernt.
Es kann jedoch nicht schaden, eine Löschung der Zahlungserfahrungsdaten nach § 17 DSGVO zu beantragen. Hier kann man argumentieren, dass die alten Daten nicht mehr bonitätsrelevant sind.
Hier noch ein Link zur Homepage der ARGE Daten für ein Musterschreiben:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=71135kpi
Dabei spielen Faktoren wie die Höhe der Forderung, das Alter der Forderung, die Anzahl der eingetriebenen Forderungen und die Zeit seit der Begleichung eine Rolle.
Zahlungserfahrungsdaten werden spätestens 10 Jahre nach dem Eröffnungsdatum entfernt.
Es kann jedoch nicht schaden, eine Löschung der Zahlungserfahrungsdaten nach § 17 DSGVO zu beantragen. Hier kann man argumentieren, dass die alten Daten nicht mehr bonitätsrelevant sind.
Hier noch ein Link zur Homepage der ARGE Daten für ein Musterschreiben:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=71135kpi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste