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JUSLINE
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Beitrag von JUSLINE » 22.07.2006, 10:32

Ich bin Physiotherapeut und möchte gerne zur Eröffnung meiner Praxis Annoncen in Zeitungen schalten. Laut MTD-Gesetz ist physiotherapeuten allerdings ein Werbeverbot auferlegt. Könnte ich also durch die Schaltung von Annoncen ein Problem bekommen?

Oder bezieht sich das Verbot auf vergleichende Werbung?



Herzlichen Dank schon jetzt für Tipps und Hilfestellungen!!




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JUSLINE
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RE: Werbung...

Beitrag von JUSLINE » 27.07.2006, 01:12

Zweiteres. Selbst Anwälte dürfen werben (mit Einschränkungen). Bei Physiotherapeuten ist es nicht anders.



Hier die Bestimmung im Wortlaut:

MTD-Gesetz

§ 7b. Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist

eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede

vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder

Werbung verboten.



Die Eröffnung kann daher beruhigt angepriesen werden.



mfg, MaPa

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