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Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 18.07.2018, 14:22
von spre803
Liebe Communtiy,

mir stellt sich eine Frage bezüglich Kommentaren in geschlossenen Gruppen von Facebook.

Darf man Kommentare, welche von einem anderen User verfasst wurden, in ein Forum posten? Sind diese Kommentare urheberrechtlich geschützt?
In meinem Fall würde es sich um Tipps und Erfahrungen handeln.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG
Christoph

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 25.07.2018, 07:49
von jansia
Solche Kommentare können durchaus urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreichen.

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 13.08.2018, 14:45
von MarkusMella
Generell kann man hier sagen: Nein, Sie dürfen Kommentare von anderen nicht einfach in ein anderes Forum posten. Wie jansia aber schon gesagt hat, kommt es auf die schöpferische Höhe an. Wenn der Satz aus drei Wörter besteht, wird das Urheberrecht wohl nicht greifen.

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 14.08.2018, 08:17
von jansia
gibts da irgendwie merkmale wann die höhe erreicht ist?

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 10.05.2020, 00:57
von partieve
Hallo :)

Ich möchte ein kostenpflichtiges eBook veröffentlichen
mit verschiedenen Themen und unter jedem Thema Screenshots
von FB Kommentaren zu dem jeweiligen Thema platzieren.

Die Bilder und Usernamen der Kommentare würden aber
nicht zu sehen sein (z.B. schwarzer Balken oder verzerrt).

Ist das erlaubt?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar :)

LG

Eve

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 10.05.2020, 03:31
von alles2
Ein Thema, bei der es wohl differenzierte Sichtweisen geben könnte, da es rechtlich nicht unbedenklich ist. Darüber bist Du Dir wohl auch im Klaren, weshalb Du den Weg hierher gefunden hast.

Wie hier bereits erwähnt, muss eine hinreichende, nicht näher definierte Schöpfungshöhe erreicht sein, damit es eine urheberrechtliche Qualität hat. Drum ist nicht generell jedes "Gschreibsel" geschützt. Es müsste schon eine gewisse Originalität und Einfallsreichtum aufweisen, was eher bei längeren Texten zutreffen könnte. Bei prägnanten und rein sachlichen Kommentaren wäre das eher nicht gegeben.
Wenn personenbezogene Daten weggelassen werden, würde man Probleme mit dem DSG aus dem Weg gehen.

Man muss aber nicht immer einen ganzen Text wiedergeben, sondern kann auch Sätze dazwischen aussparen. Bei etwaigen Bedenken könnte man sich die Einwilligung des "kreativen Schöpfers" holen.

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 10.05.2020, 19:01
von Hank
Tangiert wird das Urheberrecht ja immer dann, wenn eine Darbietung öffentlich ist, also wenn diese nicht auf einen abgegrenzten, privaten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis beschränkt ist. Die Frage ist daher, ob so eine "geschlossene Facebook-Gruppe" überhaupt eine "Öffentlichkeit" darstellt...

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 10.05.2020, 23:05
von partieve
Die Kommentare kommen nicht von geschlossenen Gruppen sondern von öffentlichen FB Seiten....Zugriff öffentlich sichtbar.
Ist das besser? ;)

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 10.05.2020, 23:49
von Hank
Naja, vielleicht ist dein eBook so originell, dass die verwendeten FB-Kommentare usw. vor der Individualität und Genialität deiner Neuschöpfung völlig verblassen und dann könnte die Zustimmung der Urheber nicht erforderlich sein...

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 11.05.2020, 00:17
von alles2
Lieber Schriftsteller, so eindeutig ist die Sachlage aber wirklich nicht. Denn "öffentlich" muss nicht immer gleich "öffentlich" sein. In Bezug auf das 24/7-zugängliche Internet könnte man meinen, dass es erst dann ist, wenn man die Informationen auch über die Suchmaschine bekommt, und nicht erst dann, wenn man Mitglied eines Portals ist. Ob das rechtlich halten würde, darüber lässt sich wohl streiten.

Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob ein Beitrag für das gesamte Web öffentlich ist oder nur innerhalb einer Plattform. Wenn ich mich auf Facebook abmelde und einen zuvor kopierten und eindeutigen Teil eines Beitrages in Google eingebe, bekomme ich keine Ergebnisse geliefert. Bei JUSLINE sieht das anders aus. Wenn man beispielsweise den ersten Satz "mir stellt sich eine Frage bezüglich Kommentaren in geschlossenen Gruppen von Facebook." des Threadstellers in die Suchmaschine eingibt, wird man zuerst auf dieses Forum hingewiesen. Daher ist das Forum für mich öffentlich.
Bei Facebook muss man aber erst Mitglied und als solches angemeldet sein, damit man die Beiträge samt Kommentaren eines Profils einsehen kann, sofern es dort nicht auf privat eingestellt ist und nur für Freunde öffentlich ist.

Wie Du siehst, gibt es allein dahingehend je nach Größe des Kreises drei Kategorien von "öffentlich".
Bei Dir stellt sich für mich aber auch die Frage, was beim Einfügen ausgesuchter Kommentare in einem Buch darüber hinaus noch zu beachten gilt, da es womöglich über den Privatgebrauch hinaus geht.

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 12.05.2020, 00:39
von Das_Pseudonym
Ich werfe mal das Zitatrecht in den Raum.

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 12.05.2020, 01:08
von partieve
ok, ich seh schon... :|

Am Besten spreche ich mal mit einem Anwalt.
Die Frage ist nur, ob ich dann wirklich auf nummer Sicher gehen kann.
Ist ja alles sehr verzwickt irgendwie.
Ich frag mich allerdings: wenn sich jemand auf FB anmeldet,
muss er ja die AGBs etc. von FB akceptieren.
Wäre mal interessant zu wissen, ob FB vielleicht nicht
etwas zu diesem Thema in den AGBs hat, oder etwas,
was zu einer mögliche Klärung führt....

Vielen herzlichen Dank für die Antworten @alle übrigens ;)

LG

Eve

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 12.05.2020, 02:54
von alles2
Ich befürchte fast, dass Dir die AGB eines amerikanischen Unternehmens nicht viel helfen würde.

Nur so als Beispiel...wenn eBay in den AGBs drin stehen haben könnte, dass jeder Bieter selbst für sein Gebot verantwortlich ist und damit ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist, muss es nicht zwangsläufig bedeuten, dass es auch mit der österreichischen Rechtsordnung konformgeht.

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 12.05.2020, 10:28
von Das_Pseudonym
Wie sieht das generell aus? zb.
AT Forum -> US Benutzer
IT Firma -> AT Benutzer
..., ...

Re: Urheberrecht Facebook-Kommentare

Verfasst: 12.05.2020, 11:08
von mastercrash
Das_Pseudonym hat geschrieben:
12.05.2020, 10:28
Wie sieht das generell aus? zb.
AT Forum -> US Benutzer
IT Firma -> AT Benutzer
..., ...
Was die Verträge angeht gibt es einerseits freie Rechtsformwahl: „Alle Verträge die in Zusammenhang mit diesen AGB geschlossen werden unterliegen österreichischem Recht“ (diese kann aber je nach Bereich beschränkt sein, zB im Arbeitsrecht oder bei Immobilien etc...), andererseits gibt es das internationale Kollisionsrecht zB Rom und Brüssel-Verordnungen, UN-Kaufrecht, GATT, ... dieses Kollisionsrecht legt zB fest, welches Recht in einem Fall zur Anwendung kommt.

Was das Urheberrecht angeht gibt es internationale Abkommen wie TRIPS. Damit ist jede geistige Schöpfung praktisch international geschützt.