WEG - Nutzwertgutachten - Detail Belichtung
Verfasst: 10.07.2018, 12:03
Im WEG sind keine technischen Details bezüglich der Parameter für Nutzwertgutachten definiert. Wir haben für eine neu gekaufte Wohnung im Dachgeschoß vom Nutzwertgutachter einen 3 % Aufschlag wegen 3-seitiger-Belichtung erhalten. Belichtet ist in der konkreten Wohnung auf der Nordseite nur das Bad und WC. Diese Fenster sind gesetzlich vorgeschrieben, da keine alternative Belüftung möglich ist. Es wird kein Aufenthaltsraum belichtet.
Frage-1: Gibt es in Österreich wirklich nirgendwo eine Definition, welche Auf-/Abschläge in einem Nutzwertgutachten mit welchen Parametern offiziell gültig sind - in Bezug auf eine Belichtung finde ich keine Auf-/Abschläge.
Frage-2: Gibt es eine offizielle Schlichtungsstelle, wo ich ohne die Mühsamkeit einer gerichtlichen Neufestsetzung der Nutzwerte die konkrete Thematik klären lassen könnte.
Es kann ja nicht sein, dass jeder Nutzwertgutachter für sich selbst die Regeln aufstellt und selbst bei Reklamation durch einen Anwalt nicht reagiert.
Frage-1: Gibt es in Österreich wirklich nirgendwo eine Definition, welche Auf-/Abschläge in einem Nutzwertgutachten mit welchen Parametern offiziell gültig sind - in Bezug auf eine Belichtung finde ich keine Auf-/Abschläge.
Frage-2: Gibt es eine offizielle Schlichtungsstelle, wo ich ohne die Mühsamkeit einer gerichtlichen Neufestsetzung der Nutzwerte die konkrete Thematik klären lassen könnte.
Es kann ja nicht sein, dass jeder Nutzwertgutachter für sich selbst die Regeln aufstellt und selbst bei Reklamation durch einen Anwalt nicht reagiert.