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WEG - Nutzwertgutachten - Detail Belichtung

Verfasst: 10.07.2018, 12:03
von tomstricki
Im WEG sind keine technischen Details bezüglich der Parameter für Nutzwertgutachten definiert. Wir haben für eine neu gekaufte Wohnung im Dachgeschoß vom Nutzwertgutachter einen 3 % Aufschlag wegen 3-seitiger-Belichtung erhalten. Belichtet ist in der konkreten Wohnung auf der Nordseite nur das Bad und WC. Diese Fenster sind gesetzlich vorgeschrieben, da keine alternative Belüftung möglich ist. Es wird kein Aufenthaltsraum belichtet.

Frage-1: Gibt es in Österreich wirklich nirgendwo eine Definition, welche Auf-/Abschläge in einem Nutzwertgutachten mit welchen Parametern offiziell gültig sind - in Bezug auf eine Belichtung finde ich keine Auf-/Abschläge.

Frage-2: Gibt es eine offizielle Schlichtungsstelle, wo ich ohne die Mühsamkeit einer gerichtlichen Neufestsetzung der Nutzwerte die konkrete Thematik klären lassen könnte.

Es kann ja nicht sein, dass jeder Nutzwertgutachter für sich selbst die Regeln aufstellt und selbst bei Reklamation durch einen Anwalt nicht reagiert.

Re: WEG - Nutzwertgutachten - Detail Belichtung

Verfasst: 10.07.2018, 15:04
von Hermann2
es gibt eine Liste in Deutschland, die meist als Ausgangslage verwendet wird!

es gibt auch eine in Österreich:
"DER SACHVERSTÄNDIGE" 2003/2
Empfehlungen für Zu- und Abschläge beim Nutzwertgutachten nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 - Anpassung an die WRN 2006

da du aber das NW Gutachten sowieso nur unter den Bed. des § 9 WEG 2002 begehren kannst, scheint es aussichtlos bei knappen 3% (mE).

die Lösung/Änderung der NW wird sowieso nur über einen SV gehen und nicht über die Schlichtungsstelle oder dgl.

der SV muss aber seine Entscheidung argumentieren (können)!