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Modellbau im Garten genehmigungspflichtig?

Verfasst: 08.07.2018, 19:30
von Basti
Einen wunderschönen Abend zusammen,
Ich möchte in meinem Garten im Burgenland einen Modellbau einer Gotischen Kathedrale errichten! (Höhe: 3,59 Meter, Länge: 3,22 Meter, Breite: 1,73 Meter). Es handelt sich hierbei um einen Holzbau der nicht betreten werden kann! Das Modell ist rundherum durch einen Gartenzaun umrandet. Eine freie Sicht der Nachbarn auf den Dom ist nicht gegeben! Aufgrund der Größe ist ein Fundament geplant welches zum Nachbargrundstück bei einem Abstand von 3 Metern platziert wird. Ich habe mir bereits das Burgenländische Baugesetz von 1997 durchgelesen und folgenden Absatz gefunden:
§ 2
Begriffsbestimmungen

(2) Gebäude sind überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von
Personen betreten werden können.Folientunnel gelten nicht als Gebäude.
Aufgrund meiner nicht vorhandenen juristischen Kenntnisse bin ich überfragt, ob es sich hierbei überhaupt um ein Gebäude handelt!? Könnte mir bitte jemand behilflich sein, ob dieser Bau genehmigungspflichtig ist bzw. welche Vorkehrungen zu treffen sind?

Vielen Dank im Vorhinein und lg
Sebastian M.

Re: Modellbau im Garten genehmigungspflichtig?

Verfasst: 08.07.2018, 21:07
von isidoro
Ob der Modellbau im Garten genehmigungspflichtig ist, wird in erster Linie vom örtlichen Bebauungsplan der Gemeinde abhängig sein. Ich würde sagen, anzeigepflichtig bei der Gemeinde vor Baubeginn (Bau- und Feuerpolizei) wird es immer sein. Dort wird dann festgestellt, ob die Gemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Land als anzeigepflichtige oder genehmigungspflichtige Behörde auftritt und ob das Baugesetz oder ev. noch andere Gesetze zu beachten sind (z.B. bei einer Kathedrale welche Religion - ist diese Religion in Österreich gesetzlich geregelt oder nicht u.s.w.) Also auf zur Gemeinde bzw. zum Bürgermeister - es gibt ja 171 Gemeinden im Burgenland und in jeder Gemeinde kann es anders sein.

Re: Modellbau im Garten genehmigungspflichtig?

Verfasst: 09.07.2018, 01:26
von Gegengleis
Wenn das Objekt nicht betreten werden kann, dann ist es kein Gebäude.