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Bodycam - gelten die Aufnahmen bei einen Strafverfahren als Beweismittel?

Verfasst: 08.07.2018, 18:09
von Das_Pseudonym
Hi
Einfache frage. Im Zug sind leider oft genug Mitreisende die sich einfach nur dumm benehmen und oder Alkoholisiert, unter Drogen oder einfach durch eine Religion beeinträchtigt sind. Da kommt es leider hin und wieder dazu wenn man die bittet sie mögen nicht so herrum zu schreien oder mit Bier um sich zu werfen zu unschönen situationen. Das fängt an mit Beschimpfungen die mir egal sind und einmal wollte mich sogar jemand angreifen. Wie sieht es aus wenn Ich eine Bodycam kaufe und sowas mit filme? Ich weiss das Thema "Videoüberwachung" ist ein sehr grosser bereich.
Kann man wenn Ich selber mit filme diese aufnahmen in einen Strafverfahren einbringen zb. um zubeweisen das die Gewalt von der Gegenseite ausgegangen ist und oder das es zu gefährlichen Drohungen gekommen ist?

Re: Bodycam - gelten die Aufnahmen bei einen Strafverfahren als Beweismittel?

Verfasst: 14.08.2018, 08:24
von jansia
ja warum denn nicht?