Habe mich einer minimal invasiver OP in Kroatien unterzogen.(Kosten ca. € 1800)
Der Versicherungsträger ist der Meinung, dass mir nur der tarifmässige Kostenersatz gem. & 150 (ASVG) € 235,21 pro Tag (im Krankenhaus verbracht), zusteht. Die Kosten der präoperativen Untersuchungen , 2 Wochen zuvor, wurden aber erstattet.
Habe ich Anspruch auf die OP-Kostenerstattung ?
OP-Kostenerstattung
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Re: OP-Kostenerstattung
Entnommen vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger:
Bei Ausreise zur Inanspruchnahme einer bestimmten Behandlung in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz werden deren Kosten nur übernommen, wenn die GKK die Genehmigung dazu erteilt hat.
Bei Ausreise zur Inanspruchnahme einer bestimmten Behandlung in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz werden deren Kosten nur übernommen, wenn die GKK die Genehmigung dazu erteilt hat.
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