Luegen als Prozesspartei im Zivilprozess nicht strafbar? Betrug - Strafanzeige abgewiesen..

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Christine2017
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Luegen als Prozesspartei im Zivilprozess nicht strafbar? Betrug - Strafanzeige abgewiesen..

Beitrag von Christine2017 » 04.07.2018, 19:10

Hallo.
In einem Zivilprozess stellt die Klaegerin wilde Behauptungen auf (es geht um eine gemeinsame Erbschaft for 30Jahren und vorhandene Aktive vs Passiva ..wobei sie die PASSIVA fordert und die Aktiva komplett negiert). Dank Beweislast beim Beklagten, der damals ein Kind war und keine Unterlagen hat vertraut das Gericht zu 100% den Aussagen der Klaegerin.

Es gab for 20 Jahren Grundstuecksverkaufe mit denen damals wohl auch 'Schulden gegengerechnet wurden'. Das leugnet die Klaegerin vor Gericht und behauptet dem Beklagten immer seinen gesamten Anteil (abzueglich Gebuehren) weitergeleitet zu haben.

Hintergrund: 2 Grundstuecke wurden gleichzeitig verkauft. Es gab 4 'Teilzahlungen' die nur mit dem Betreff 'Grundverkauf' von der Klaegerin an den Beklagten weitergeleitet wurden.

Neben ihren Aussagen legt die Klaegerin auch Dokumente vor.

3x Einzahlscheine der Originalkaeufer (Geld floss in ihr Konto und es wurde dann sein Anteil and den Beklagten weitergeleitet)
1x eine am Computer verfasste Aufstellung wie diese Einzahlscheine und die 2 Kaufvertraege zusammengehoeren damit am Ende +/-0 fur den Beklagten herauskommt.


In der letzten Verhandlung legte sie geschickt Einzahlscheine mit Datum vor um zu belegen dass der 1. Verkauf erst 6 Monate spaeter abgeschlossen war (2te Zahlung), verschweigt aber dass der 2.Verkauf auch erst zur gleichen Zeit bezahlt wurde was dann wieder keinen Sinn macht weil 3 der 4 Zahlungen kurz nach Unterzeichnung der KV erfolgten (Schwarzgeld).

Wir verlieren den Prozess.

Es stellt sich nach Abschluss des Prozesses heraus das 2 Schwargeldzahlungen zusaetzlich zum Kaufvertrag bezahlt wurden. Es gab also nicht 4 Teilzahlungen wie von der Klaegerin behauptet sondern 2x Schwarzgeld & 4x Kaufpreis. Es wurden aber nur 4 Zahlungen weitergeleitet. Insgesamt fehlen 9000Euro (die Klaegerin gab eine Schwargeldzahlung aus dem ersten Verkauf als Teilzahlung vom 2ten Verkauf an & 'Einmal hat er sogar mehr bekommen als Ihm eigentlich zustand'.).

Wir konnten nun einen der Kaeufer ausfindig machen der bestaetigt, dass er auch erst 6 Monate nach Unterzeichnugn des KV gezahlt hat und uns seine Einzahlbelege ueber den Kaufpreis zur Verfuegung stellt. Dies belegt, dass die von der Klaegerin angegeben 'Teilzahlung' nicht diesem Verkauf zuzuordnen ist. Was widerum belegt dass eine 'Kaufpreiszahlung' genau (dem Anteil des Beklagten) der m2 des anderen Grundstuecks x1000 (schilling) entspricht.

Wir beantragen Wiederaufnahme des Verfahrens und der Gericht verweist darauf dass es den Ausgang der strafrechtlichen Verfolgung abwarten will.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Die Statsanwaltschaft stellt nun das Strafverfahren ein weil:
1) es sich bei den 4 Dokumenten nicht um Urkunden / Lugurknden handelt,
2) selbst wenn die Klaegerin luegt, das (als Prozesspartei) nicht strafbar ist


Unser Anwalt beruft sich auf § 146 / § 147 § / $293 (§ 223)

Kann man also strafrechtlich GAR NICHTS machen? So wie ich er verstehe will unser Anwalt belegen dass die Dokumente (wenigstens die Zusammenfassung) Urkunden sind. Ist denn die Tatsache dass ein finanzieller Schaden in Hoehe von 9000EUro verursacht wurde, gar nicht strafbar nur weil man den Prozess angezettelt hat?



Heron
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Re: Luegen als Prozesspartei im Zivilprozess nicht strafbar? Betrug - Strafanzeige abgewiesen..

Beitrag von Heron » 04.07.2018, 22:40

Für die Parteien im Zivilprozess wird hinsichtlich der Wahrheitspflicht ein niedrigerer Maßstab als für Zeugen angewandt. Nur bei Vereidigung drohen bei einer Falschaussage strafgerichtliche Konsequenzen.

Die Aufstellung der Zahlungen dürfte nicht die Definition einer Urkunde erfüllen; die Zahlungsbestätigungen zwar schon, aber sofern ich den umfangreichen Sachverhalt richtig erfasse wird deren Echtheit bzw. Inhalt gar nicht bestritten, sondern der Konnex zwischen Beweistatsache und Beweismittel. Die Behauptung eines solchen nicht vorhandenen Konnexes ist wiederum (bei nicht vereidigter Partei) nicht strafbar.

Christine2017
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Re: Luegen als Prozesspartei im Zivilprozess nicht strafbar? Betrug - Strafanzeige abgewiesen..

Beitrag von Christine2017 » 04.07.2018, 23:37

Vielen Dank dass Sie sich die Zeit genommen haben meinen Beitrag zu lesen & fuer Ihre rasche Antwort.
Ja, das ist korrekt. Die Einzahlscheine sind echt und werden im Inhalt nicht bestritten.

Es ist fuer den Laien nur schwer nachzuvollziehen dass man jemanden um 9000Euro erleichtern kann und straffrei ausgeht weil es im Rahmen eines Prozesses stattfindet.

Dann bleibt wohl nur zu hoffen dass die Wiederaufnahmeklage nicht im Sande verlaeuft, weil die Strafverfolgung eingestellt worden ist. :?

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