Zwischenrundungen in Berechnungen

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FHoll
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Zwischenrundungen in Berechnungen

Beitrag von FHoll » 03.07.2018, 14:14

Ein buchhalterisches Problem, aber mich interessiert vor allem die rechtliche Grundlage dazu.

Ich wurde von einem Kunden angewiesen, eine Gutschrift neu auszustellen, weil diese einen falschen Betrag ausweisen würde - genau 1 Cent. Grund dafür: Von drei vierstelligen Positionen wurde ein prozentueller Anteil berechnet und dieser addiert. Da jedoch nur zwei Kommastellen angezeigt werden schaut es im Bereich der Addition falsch aus, obwohl der errechnete Betrag stimmen würde.

Damit es für den Kunden "richtig" wäre müsste ich bloß eine Zwischenrundung in der Berechnung einfügen. An sich kein Problem - aber gerade bei großer Anzahl kleiner Beträge oft 'unfair' und mathematisch gesehen schlicht falsch.

Wie sieht das rechtlich aus? Darf man, oder muss man sogar Zwischenrundungen in Preisberechnungen machen? Gibt es Vorschriften, um Missbrauch durch Zwischenrundungen zu verhindern?

(Ja, wir sprechen immer noch von Abweichungen im Centbereich. Es ist kein ernstzunehmendes Problem, sondern eine reine Interessensfrage, weil es mich ärgert, dass ich ein automatisches System das völlig richtig arbeitet manuell verfälschen soll...)



Heron
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Re: Zwischenrundungen in Berechnungen

Beitrag von Heron » 03.07.2018, 19:38

Das Problem dürften viele in Zusammenhang mit Anzahlungen/Akontozahlungen und Umsatzsteuer kennen. Beide Lösungen (also mit Zwischenrundung und ohne) können zulässig sein.

Kurzes Beispiel: Eine Akontozahlung für Betriebskosten beträgt laut Rechnung € 60,65 + 10% USt. 6,07

In der Jahresabrechnung wird der Jahresgesamtbetrag mit netto € 727,80 (=12 x 60,65) angegeben und die anteilige Umsatzsteuer (10%) vom Programm der Hausverwaltung automatisch berechnet und mit € 72,78 angeführt. Tatsächlich angezahlt und auch abgeführt wurden aber 12 x 6,07 = € 72,84. Hier wäre eine Zwischenrundung vorzunehmen, damit der korrekte Betrag angegeben wird.

Gerade bei Rechnungen mit unterschiedlicher Steuer entstehen am wenigsten Rundungsfehler, wenn die Steuer für jede Nettoposition, wie auch jede Nettoposition einzeln gerundet und dann addiert werden. Bei drei- und vierstelligen Nettobeträgen lassen sich Rundungsdifferenzen unabhängig von der Berechnungsweise nie vollständig verhindern.

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