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Übereinkunft über gemeinsamen Liegenschaftsverkauf
Verfasst: 03.07.2018, 01:23
von Havoc828
gelöscht
Re: Übereinkunft über gemeinsamen Liegenschaftsverkauf
Verfasst: 03.07.2018, 20:49
von MG
Wenn über die Vereinbarung hinaus, keine grundbücherliche Absicherung stattgefunden hat (z.B. Vorkaufrecht), dann DARF man zwar nicht verkaufen, aber man KANN.
Daman dadurch vertragsbrüchig würde, könnte/n die andere/n Vertragspartner Schadenersatz verlangen, wobei man aber im Vorfeld prüfen sollte, ob und in welchem Ausmaß überhaupt ein Schaden entstehen würde.
Vor derartigen Schritten, sollten Sie aber unbedingt professionellen Rat einholen.
mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at