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Übereinkunft über gemeinsamen Liegenschaftsverkauf

Verfasst: 03.07.2018, 01:23
von Havoc828
gelöscht

Re: Übereinkunft über gemeinsamen Liegenschaftsverkauf

Verfasst: 03.07.2018, 20:49
von MG
Wenn über die Vereinbarung hinaus, keine grundbücherliche Absicherung stattgefunden hat (z.B. Vorkaufrecht), dann DARF man zwar nicht verkaufen, aber man KANN.

Daman dadurch vertragsbrüchig würde, könnte/n die andere/n Vertragspartner Schadenersatz verlangen, wobei man aber im Vorfeld prüfen sollte, ob und in welchem Ausmaß überhaupt ein Schaden entstehen würde.

Vor derartigen Schritten, sollten Sie aber unbedingt professionellen Rat einholen.

mfG

RA Michael Gruner
www.grupo.at