könnt ihr mir vielleicht auf die sprünge helfen?
ein sv fertigt ein gutachten, das grob fahrlässig falsch ist und übergibt es dem auftraggeber unter der bedingung, dass dieser es nur mit einer ausdrücklichen schriftlichen zustimmung weitergeben dürfe. der ag gibt das gutachten einem dritten (ohne zustimmung des sv) wodurch dem X ein enormer schaden entsteht.
welche ansprüche sind von x gegen den ag möglich bzw denkbar?
kann der x den ag aus dem vertrag (VmSchwzGD) klagen?
danke
Drittschaden durch Auftraggeber eines Gutachtens
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