Gleichstellung - Rechte -
Verfasst: 27.06.2018, 15:09
Liebe Forumsmitglieder!
Ich erlaube mir, nachdem ich mich beim Thema Gleichstellung von slowakischen zu österreichischen Staatsbürgern nicht auskenne folgende Fragen zu stellen:
Ist eine slowakische Staatsbürgerin - wenn sie schon seit über 10 Jahre in Österreich wohnt - gegenüber einer österr. Staatsbürgerin gleichgestellt ?
Muss man für eine Gleichstellung einen Antrag stellen ?
Wie sieht es aus, wenn die Staatsbürgerin - verheiratet mit einem slowakischem Staatsbürger welcher über eine "Gleichstellung" verfügt - pflegebedürftig wird. Kann bzw. gibt es das Recht in einem österr. Krankenhaus bzw. einer Pflegeanstalt versorgt zu werden ?
Betrifft in diesem Fall sozusagen meine Schwiegereltern.
Recht herzlichen Dank für alle Antworten.
Ich erlaube mir, nachdem ich mich beim Thema Gleichstellung von slowakischen zu österreichischen Staatsbürgern nicht auskenne folgende Fragen zu stellen:
Ist eine slowakische Staatsbürgerin - wenn sie schon seit über 10 Jahre in Österreich wohnt - gegenüber einer österr. Staatsbürgerin gleichgestellt ?
Muss man für eine Gleichstellung einen Antrag stellen ?
Wie sieht es aus, wenn die Staatsbürgerin - verheiratet mit einem slowakischem Staatsbürger welcher über eine "Gleichstellung" verfügt - pflegebedürftig wird. Kann bzw. gibt es das Recht in einem österr. Krankenhaus bzw. einer Pflegeanstalt versorgt zu werden ?
Betrifft in diesem Fall sozusagen meine Schwiegereltern.
Recht herzlichen Dank für alle Antworten.