Europäischer Zahlungsbefehl
Verfasst: 20.06.2018, 22:34
Liebe Forengemeinde,
ich hätte hier mal ein kleines Anliegen mit der Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen wird.
Habe gestern einen RSb Brief erhalten - mit einem Europäischem Zahlungsbefehl als Inhalt. Gefordert wird von einem deutschen Inkassobüro eine Summe X. (rund 900 EUR inkl. Inkassokosten, Mahnungskosten etc.)
Kurz zur Vorgeschichte: Hatte einen Artikel im Internet bestellt, mit der Bezahloption Nachnahme. Erhalten hatte ich nichts. Somit auch nie etwas bezahlt. Lt. Inkassobüro wurde die Ware als normales Paket verschickt, also ein Fehler vom Unternehmen welches die Ware verkauft. Das Paket wurde angeblich an meiner Adresse zugestellt, lt. Nachforschungsbericht beim Spediteur liegt eine Unterschrift vor von einer Person die ich nicht kenne. Somit habe ich das Paket auch nicht entgegengenommen.
Angeblich hatte mir das unternehmen damals bereits zwei Mahnschreiben geschickt - wohlgemerkt per Email - landeten anscheinend in meinem Spam Ordner. Anschließend kamen zwei Mahnschreiben - wohlgemerkt wieder per Email - vom Inkassobüro. Denen habe ich geantwortet, dass ich das nicht bezahle weil hier entweder das Unternehmen einen Fehler gemacht hat oder der Spediteur das ganze falsch zugestellt hat.
Nun habe ich eben einen Europäischen Zahlungsbefehl bekommen und bin mir nicht zu 100 Prozent sicher was damit zu tun ist.
Noch extrem wichtig anzumerken ist, dass beim Zahlungsbefehl eine Rechnung angeführt ist, auf der bei der Bezahlart "RECHNUNG" angeführt ist und nicht wie damals ausgewählt Nachnahme. Mir liegt ein schreiben des Unternehmens vor welches Ihre Fehler einräumt das sie das Paket falsch versendet hatten. Auch habe ich einen Ausdruck der Bestellung von mir wo Nachnahme angeführt ist.
Zu meiner ersten Frage: Ist dies Urkundenfälschung wenn hier die Rechnung gefälscht wird damit sich hier das Inkassobüro bzw. das Unternehmen das den Artikel verkauft hatte einen Vorteil verschafft?
Ich will Einspruch erheben - was ich gelesen habe muss ich das mit dem Formblatt "F" machen.
Nun zu meiner zweiten Frage: muss ich nur dieses Formblatt "F" ausfüllen und zum Handelsgericht retounieren? Oder muss ich denen schon ein Schreiben beilegen warum und weshalb ich unschuldig bin samt Dokumenten welche ich gegen die in der Hand habe, Email verkehr, Bestätigungen etc?
Ich hoffe man versteht die Geschichte ein wenig und hoffe auf Tipps eurerseits,
Vielen Dank im Voraus,
0x7
ich hätte hier mal ein kleines Anliegen mit der Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen wird.
Habe gestern einen RSb Brief erhalten - mit einem Europäischem Zahlungsbefehl als Inhalt. Gefordert wird von einem deutschen Inkassobüro eine Summe X. (rund 900 EUR inkl. Inkassokosten, Mahnungskosten etc.)
Kurz zur Vorgeschichte: Hatte einen Artikel im Internet bestellt, mit der Bezahloption Nachnahme. Erhalten hatte ich nichts. Somit auch nie etwas bezahlt. Lt. Inkassobüro wurde die Ware als normales Paket verschickt, also ein Fehler vom Unternehmen welches die Ware verkauft. Das Paket wurde angeblich an meiner Adresse zugestellt, lt. Nachforschungsbericht beim Spediteur liegt eine Unterschrift vor von einer Person die ich nicht kenne. Somit habe ich das Paket auch nicht entgegengenommen.
Angeblich hatte mir das unternehmen damals bereits zwei Mahnschreiben geschickt - wohlgemerkt per Email - landeten anscheinend in meinem Spam Ordner. Anschließend kamen zwei Mahnschreiben - wohlgemerkt wieder per Email - vom Inkassobüro. Denen habe ich geantwortet, dass ich das nicht bezahle weil hier entweder das Unternehmen einen Fehler gemacht hat oder der Spediteur das ganze falsch zugestellt hat.
Nun habe ich eben einen Europäischen Zahlungsbefehl bekommen und bin mir nicht zu 100 Prozent sicher was damit zu tun ist.
Noch extrem wichtig anzumerken ist, dass beim Zahlungsbefehl eine Rechnung angeführt ist, auf der bei der Bezahlart "RECHNUNG" angeführt ist und nicht wie damals ausgewählt Nachnahme. Mir liegt ein schreiben des Unternehmens vor welches Ihre Fehler einräumt das sie das Paket falsch versendet hatten. Auch habe ich einen Ausdruck der Bestellung von mir wo Nachnahme angeführt ist.
Zu meiner ersten Frage: Ist dies Urkundenfälschung wenn hier die Rechnung gefälscht wird damit sich hier das Inkassobüro bzw. das Unternehmen das den Artikel verkauft hatte einen Vorteil verschafft?
Ich will Einspruch erheben - was ich gelesen habe muss ich das mit dem Formblatt "F" machen.
Nun zu meiner zweiten Frage: muss ich nur dieses Formblatt "F" ausfüllen und zum Handelsgericht retounieren? Oder muss ich denen schon ein Schreiben beilegen warum und weshalb ich unschuldig bin samt Dokumenten welche ich gegen die in der Hand habe, Email verkehr, Bestätigungen etc?
Ich hoffe man versteht die Geschichte ein wenig und hoffe auf Tipps eurerseits,
Vielen Dank im Voraus,
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