Feiheitsbeschränkung nach dem Heimaufenthaltsgesetz
Verfasst: 16.06.2018, 14:32
Mahlzeit!
Ich recherchiere gegenwärtig aus professionellen Gründen nach Urteilen, die sich auf Freiheitsbeschränkende maßnahmen im Heimaufenthaltsgesetz beziehen.
Genauer gesagt interessiert mich, ob in der Rechtspraxis die Definition der FBM auf den Ortswechsel des Patienten beschränkt bleibt, oder ob auch die Manipulation am eigenen Körper geregelt ist. Im Speziellen die Frage, ob es Rechtens ist, einem Patienten aus sauberkeitsgründen die Masturbation zu "untersagen", in dem schwer zu entfernende Kleidung angelegt wird, ohne den Willen des Patienten dazu zu berücksichtigen. Seine generelle Bewegungsfreiheit wird durch die Kleidung nicht eingeschränkt, nur die Manipulation an sich selbst.
Danke!
Ich recherchiere gegenwärtig aus professionellen Gründen nach Urteilen, die sich auf Freiheitsbeschränkende maßnahmen im Heimaufenthaltsgesetz beziehen.
Genauer gesagt interessiert mich, ob in der Rechtspraxis die Definition der FBM auf den Ortswechsel des Patienten beschränkt bleibt, oder ob auch die Manipulation am eigenen Körper geregelt ist. Im Speziellen die Frage, ob es Rechtens ist, einem Patienten aus sauberkeitsgründen die Masturbation zu "untersagen", in dem schwer zu entfernende Kleidung angelegt wird, ohne den Willen des Patienten dazu zu berücksichtigen. Seine generelle Bewegungsfreiheit wird durch die Kleidung nicht eingeschränkt, nur die Manipulation an sich selbst.
Danke!