Zuständiges Gericht - Europäisches Bagatellverfahren

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J.
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Zuständiges Gericht - Europäisches Bagatellverfahren

Beitrag von J. » 16.06.2018, 12:05

Streitgegenstand: Der Beklagte hat durch die Abgabe des Höchstgebots auf eBay einen Artikel im Wert von ca. 2600 Euro erworben, diesen aber trotz zweier Mahnungen und Fristsetzungen und dann zugestellten europäischen Zahlungsbefehl nicht bezahlt (Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen). Der Beklagte hat seinen Wohnsitz in PLZ 13509 (Deutschland), mein Wohnsitz liegt in 8232 (Österreich).

Mein Antragsgegner hat Einspruch gegen den von mir beantragten europäischen Zahlungsbefehl erhoben. Es soll nun in weiterer Folge ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen herbeigeführt werden, dazu muss dem ursprünglichen Mahngericht das zuständige Prozessgericht benannt werden.

Leider hilft der europäische Gerichtsatlas hier nicht weiter, da bei der PLZ des Beklagten kein zuständiges Gericht zu finden ist.

Daher meine Frage an das Forum: Welches Gericht (Adressdaten) ist für die Durchführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in dieser Sache zuständig?

Über eine Hilfe in dieser Sache wäre ich sehr dankbar.



Heron
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Re: Zuständiges Gericht - Europäisches Bagatellverfahren

Beitrag von Heron » 16.06.2018, 16:32

Die Zuständigkeit im Europäischen Bagatellverfahren richtet sich nach der Brüssel-I-Verordnung (EuGVVO). Der allgemeine Gerichtsstand ist jener am Wohnsitz des Beklagten.

Alternativ käme als Wahlgerichtsstand der Erfüllungsortgerichtsstand (Art 5 EuGVVO) in Betracht. Die Judikatur zum Erfüllungsort beim Versendungskauf ist uneinheitlich. Überwiegend wird der faktische Erfüllungsort am Ort der körperlichen Übergabe angenommen, also dort wo der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware erhält.

In beiden Fällen lande ich dabei beim Amtsgericht Berlin-Wedding.

Sie haben offenbar selbst schon umfangreich recherchiert, was denken Sie?

J.
Beiträge: 5
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Re: Zuständiges Gericht - Europäisches Bagatellverfahren

Beitrag von J. » 16.06.2018, 23:15

Danke für Ihre Antwort!

Meiner Recherche nach müsste es auch das Amtsgericht Wedding sein.

Generell soll das jeweilige Amtsgericht des Bezirks des Beklagten zur Durchführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen zuständig sein.

Im konkreten wäre der Erfüllungsort die Adresse des Beklagten.

Der Bezirk des Beklagten ist Berlin-Tegel - hier gibt es offenbar kein Amtsgericht. Deshalb ist wohl das Amtsgericht Wedding stattdessen zuständig.

Was mich allerdings stutzig macht: Das vorhergehend europäische Mahnverfahren wurde eben genau vom Amtsgericht Wedding durchgeführt und daher natürlich auch die Aufforderung zur Bekanntgabe des zuständigen Gerichts vom Amtsgericht Wedding postalisch an mich übermittelt. Beim Durchlesen des Sachverhalts müsste das Amtsgericht Wedding doch in der Lage sein, seine eigene Zuständigkeit in diesem Fall zu erkennen und sich das Schreiben zu ersparen? Oder ist das ein unumstößlicher "Weg", der gegangen werden muss?

Heron
Beiträge: 385
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Re: Zuständiges Gericht - Europäisches Bagatellverfahren

Beitrag von Heron » 17.06.2018, 12:19

Ja, das vom Gericht gewählte Vorgehen ist der übliche Weg, letzten Endes trägt so auch der Kläger das Risiko für eine Fehlbeurteilung.

Haben Sie den Artikel dem Beklagten bereits übersendet und war Vorleistung seitens des Beklagten vereinbart?

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