Verdacht auf Körperverletzung/Raufhandel, muss ich einen Rechtsanwalt nehmen?
Verfasst: 15.06.2018, 00:34
Der Stress mit dem Mann unserer Vermieterin artet immer mehr aus, dazu habe ich bereits zwei Themen erstellt.
Vor ein paar Wochen hat er meinen Mann mit einem Holzrechen angegriffen, zum Glück nicht ernsthaft verletzt.
Er wollte ihm den Rechen mit beiden Händen ins Gesicht schlagen, mein Mann hielt schützend den Arm davor, der Rechenstiel brach und es gab eine Prellung am Arm.
Wir haben die Polizei gerufen, die den Mann der Vermieterin zur Vernehmung mitgenommen hat, nachdem wir gefragt wurden, ob er hier wohnt. Wir sind aber die alleinigen Mieter in dem Wohnhaus, er hat sich jedoch trotzdem mit Zweitwohnsitz hier angemeldet, was wir auf Nachfrage erfuhren, da immer wieder Post für ihn hier ankam.
Als wir am nächsten Tag auf der Wache die Anzeige aufgeben sollten, erstellte der Beamte plötzlich eine "Beschuldigtenvernehmung" Verdacht auf Körperverletzung, Beschuldigter = Opfer, was wir absolut nicht verstanden.
Auf Nachfrage sagte der Polizeibeamte, das das neue Computerprogramm keine andere Möglichkeit hätte, deshalb stände ja auch "Beschuldigter = Opfer" dabei. Und er sagte, das der Mann der Vermieterin, der am Vorabend mit zur Wache musste, angegeben hätte, mein Mann hätte ihn geschlagen, er hätte nichts gemacht.
Ca. 8 Wochen später: Diesmal "Verdacht auf Raufhandel"
Unsere Frage: kann man sich, da das bestimmt vor Gericht gehen wird, selbst verteidigen, oder muss man sich einen Rechtsanwalt nehmen?
Vor ein paar Wochen hat er meinen Mann mit einem Holzrechen angegriffen, zum Glück nicht ernsthaft verletzt.
Er wollte ihm den Rechen mit beiden Händen ins Gesicht schlagen, mein Mann hielt schützend den Arm davor, der Rechenstiel brach und es gab eine Prellung am Arm.
Wir haben die Polizei gerufen, die den Mann der Vermieterin zur Vernehmung mitgenommen hat, nachdem wir gefragt wurden, ob er hier wohnt. Wir sind aber die alleinigen Mieter in dem Wohnhaus, er hat sich jedoch trotzdem mit Zweitwohnsitz hier angemeldet, was wir auf Nachfrage erfuhren, da immer wieder Post für ihn hier ankam.
Als wir am nächsten Tag auf der Wache die Anzeige aufgeben sollten, erstellte der Beamte plötzlich eine "Beschuldigtenvernehmung" Verdacht auf Körperverletzung, Beschuldigter = Opfer, was wir absolut nicht verstanden.
Auf Nachfrage sagte der Polizeibeamte, das das neue Computerprogramm keine andere Möglichkeit hätte, deshalb stände ja auch "Beschuldigter = Opfer" dabei. Und er sagte, das der Mann der Vermieterin, der am Vorabend mit zur Wache musste, angegeben hätte, mein Mann hätte ihn geschlagen, er hätte nichts gemacht.
Ca. 8 Wochen später: Diesmal "Verdacht auf Raufhandel"
Unsere Frage: kann man sich, da das bestimmt vor Gericht gehen wird, selbst verteidigen, oder muss man sich einen Rechtsanwalt nehmen?