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Eigentumswohnung mit Garten

Verfasst: 18.07.2006, 05:37
von Mutter1
Liebes Forum,

ich möchte eine Eigentumswohnung mit Garten kaufen.

Im Moment ist die Lage so, dass es zwar zu der Wohnung ein Stück Garten gibt, der auch immer vom jeweiligen Wohnungsbesitzer genutzt wurde - aber grundbuchsmäßig gehört der Garten noch der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Das soll laut Beschluss der WEG bald gändert werden, ist aber noch nicht.



Meine Frage daher: Muss ich den Garten beim Kauf der Wohnung mitbezahlen oder nicht?



Das macht einen ziemlichen Preisunterschied.



Muss ich bei tatsächlicher Grundbuchseintragung für den Garten eine Nachzahlung leisten? Wie wirkt sich die Änderung auf die Betriebskosten aus - die Situation ist für alle Eigentümer gleich - d.h. es gibt zu jeder Wohnung in der Anlage einen Garten, der ins Eigentum übergehen wird.



Danke für eure Antworten und liebe Grüße - mutter


RE: Eigentumswohnung mit Garten

Verfasst: 27.07.2006, 01:30
von JUSLINE
Kommt darauf an. Nach der Änderung im Grundbuch (Neufestsetzung der Nutzwerte) wird sich bei den Betriebskosten wohl nur dann etwas ändern, wenn ein Garten wesentlich größer ist, da bisher die Gärten Allgemeinflächen waren und die Betreibskosten die Allgemeinheit und damit jeder Eigentümer nach ihrem jeweiligen Anteil (mit seiner "Wohnung") am Gesamtnutzwert tragen musste.



Derzeit gibt es wohl nur eine Benützungsregelung, dass jeder seinen Garten benützen kann. Nunmehr soll er laut Deinen Angaben als Zubehörwohnungseigentum gewidmet werden. Ich meine, dass der Preisunterschied nicht eklatant sein kann, da Du das Nutzungsrecht ja schon jetzt (ohne Widmung als Zubehörwohnungseigentum) erwerben könntest (lass Dir die Vereinbarung zeigen, dass Du Deinen Garten wirklich alleine nutzen kannst und die anderen Eigentümer ihren). Sicherer ist natürlich die Widmung als Zubehörwohnungseigentum. Aber nochmals: Sofern die Benützungsvereinbarung vorliegt, solltest Du nicht wesentlich mehr für den Garten als Zubehör-WE zahlen, weil die Nutzung (für Dich allein) ja gleich bleibt.

RE: Eigentumswohnung mit Garten

Verfasst: 08.08.2006, 06:36
von Mutter1
Herzlichen Dank für deine wirklich aufschlussreiche Antwort.

In der Verhandlung um den Kaufpreis hat sich jetzt aber folgendes Problem ergeben:

Der Immoblienmakler möchte, da die Neuparifizierung der Anlage schon beim Grundbuch zur Eintragung ist, einen wesentlich höheren Preis, bzw. schlagt er vor, dass ich jetzt den Wohnungspreis bezahle und nach der Grundbuchseintragung noch einen Anteil für den Garten nachzahle.

Ich finde das nicht ok, weil ja zum jetzigen Zeitpunkt, also bei Kauf, der Garten noch nicht grundbücherlich eingetragen ist.

Wie schaut das rechtlich aus?

Bitte um baldige Antwort, da ich die Wohnung wirklich gerne hätte.

Danke und liebe Grüße - mutter